Zarrentin setzt auf Agri-PV: Stadt erlaubt nur noch Doppelnutzung von Flächen
Zarrentin erlaubt ausschließlich Agri-PV-Anlagen

Zarrentin beschließt exklusive Agri-PV-Strategie für städtische Flächen

Die Stadtvertreter von Zarrentin am Schaalsee haben einen wegweisenden Grundsatzbeschluss verabschiedet, der die Energiepolitik der Kommune nachhaltig prägen wird. Auf allen von der Stadt ausgewiesenen Flächen sind künftig ausschließlich Agrar-Photovoltaik-Anlagen (Agri-PV) erlaubt, die eine Doppelnutzung für Landwirtschaft und Stromerzeugung ermöglichen.

Klare Vorgaben für die Verwaltung

Mit diesem Beschluss haben die Kommunalpolitiker einen eindeutigen Handlungsrahmen für die Amtsverwaltung geschaffen und sichergestellt, dass im gesamten Stadtgebiet keine einfachen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen mehr entstehen können. Der Beschluss geht auf eine Klausurtagung der Stadtvertretungsmitglieder zurück, bei der gemeinsame Visionen und Strategien für die zukünftige Entwicklung Zarrentins erarbeitet wurden.

Vorteile der Doppelnutzung

Agri-PV-Anlagen sind speziell konstruiert, um sowohl Energie aus Sonnenlicht zu gewinnen als auch die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen zu ermöglichen. Die Photovoltaik-Elemente werden auf höheren Ständerwerken installiert, sodass landwirtschaftliche Maschinen die Fläche darunter bearbeiten oder Weidetiere darauf grasen können. Diese Konstruktion erfordert zwar stabilere Unterkonstruktionen und ist damit teurer sowie in Planung und Bau komplexer, bietet aber entscheidende Vorteile.

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Laut Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat können die PV-Module den Boden vor Austrocknung schützen und die Erosion vermindern. Zudem bieten sie Weidetieren Schutz vor Sonne und Regen und stellen für Landwirte eine zusätzliche Einnahmequelle dar. Interessant ist dabei, dass Agri-PV-Anlagen nur etwa 15 Prozent der Flächen beanspruchen, während 85 Prozent weiterhin für die landwirtschaftliche Produktion verfügbar bleiben.

Vereinfachte Genehmigungsverfahren

Seit Mitte 2023 sind Agri-PV-Anlagen im Baurecht deutlich besser gestellt als herkömmliche Freiflächen-Photovoltaik. Während Freiflächen-PV im Regelfall eine neue Nutzungsart für ein Gelände darstellt und damit Raumordnungsverfahren sowie Änderungen des Flächennutzungsplans erfordert, gelten Agri-PV-Anlagen lediglich als zusätzliche Nebennutzung bereits landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen. Dies bedeutet, dass ihre Errichtung primär baurechtliche Folgen hat, ohne die grundsätzliche Nutzung der Fläche zu verändern.

Diese rechtliche Unterscheidung macht Agri-PV-Anlagen nicht nur attraktiver für Investoren und Landwirte, sondern beschleunigt auch die Genehmigungsverfahren erheblich. Die Stadt Zarrentin setzt mit ihrem Beschluss ein deutliches Zeichen für nachhaltige Flächennutzung und zeigt, wie Kommunen aktiv zur Energiewende beitragen können, ohne landwirtschaftliche Produktionsflächen zu opfern.

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