Bauarbeiten auf RE5-Strecke: Zugausfälle zwischen Berlin und Ostsee Ende Februar
Zugausfälle auf RE5-Strecke Berlin-Ostsee Ende Februar

Bauarbeiten auf RE5-Strecke: Zugausfälle zwischen Berlin und Ostsee Ende Februar

Fahrgäste auf der wichtigen RE5-Verbindung zwischen Berlin und der Ostsee müssen sich auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Wie die Deutsche Bahn mitteilt, fallen zwischen dem 23. und 27. Februar 2026 mehrere Züge auf der Strecke zwischen Neubrandenburg und Neustrelitz komplett aus. Grund dafür sind umfangreiche Bauarbeiten, die zu diesen planmäßigen Unterbrechungen führen.

Konkrete Ausfälle und Ersatzverkehr

Die Ausfälle konzentrieren sich besonders auf den 25. und 26. Februar. Am Mittwoch, dem 25. Februar, entfallen der RE 3520, der normalerweise um 23:01 Uhr in Neustrelitz startet und um 23:29 Uhr in Neubrandenburg ankommt, sowie der RE 3521, der um 22:30 Uhr in Neubrandenburg beginnt. Bereits am Donnerstagmorgen, dem 26. Februar, fallen die frühen Verbindungen um 5:00 Uhr von Neustrelitz nach Neubrandenburg und um 4:27 Uhr in umgekehrter Richtung aus.

Für die betroffenen Streckenabschnitte richtet die Deutsche Bahn einen Ersatzverkehr mit Bussen ein. Allerdings weist das Unternehmen darauf hin, dass die Haltestellen dieses Ersatzverkehrs nicht immer direkt an den jeweiligen Bahnhöfen liegen. Dies bedeutet für Fahrgäste zusätzliche Fußwege und längere Reisezeiten.

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Weitere Einschränkungen auf der RE5-Strecke

Neben den genannten Ausfällen zwischen Neubrandenburg und Neustrelitz sind auch andere Abschnitte der RE5-Linie betroffen. Zwischen dem 23. und 26. Februar fallen vereinzelt Verbindungen zwischen Berlin, Oranienburg und Löwenberg aus. Die Deutsche Bahn empfiehlt allen Reisenden, sich vor Antritt der Fahrt über die geänderten Fahrpläne zu informieren.

Die aktualisierten Fahrpläne sind bereits ab Mittwoch, dem 11. Februar 2026, in der Reiseauskunft auf der Internetseite der Deutschen Bahn sowie im DB Navigator einsehbar. Durch diese frühzeitige Veröffentlichung haben Fahrgäste die Möglichkeit, ihre Reisen entsprechend zu planen und alternative Routen in Betracht zu ziehen.

Besondere Regelungen für Fahrräder und Mobilitätshilfen

Ein wichtiger Hinweis betrifft die Mitnahme von Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen. Diese ist im Ersatzverkehr nur eingeschränkt möglich. Fahrräder haben dabei ausdrücklich Nachrang, was bedeutet, dass im Zweifelsfall über die Mitnahme durch das Buspersonal entschieden wird. Diese Regelung kann insbesondere für Pendler und Touristen, die auf ihr Fahrrad angewiesen sind, zu zusätzlichen Komplikationen führen.

Die Deutsche Bahn bittet um Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die durch diese notwendigen Bauarbeiten entstehen. Die Maßnahmen dienen der langfristigen Verbesserung der Streckeninfrastruktur und damit der Zuverlässigkeit des Schienenverkehrs in der Region. Reisende sollten für ihre Fahrten zwischen Berlin und der Ostsee in der betroffenen Woche zusätzliche Zeit einplanen und sich über die genauen Ersatzverkehrsregelungen informieren.

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