Sachsen-Anhalt senkt Altersgrenze für Fischereiprüfung auf 12 Jahre - Vereine begrüßen Reform
Fischereiprüfung in Sachsen-Anhalt jetzt ab 12 Jahren möglich

Sachsen-Anhalt erleichtert Jugendlichen den Zugang zum Angeln

In Sachsen-Anhalt können Jugendliche nun bereits mit zwölf Jahren die reguläre Fischereiprüfung ablegen und damit auch Raubfische wie Zander oder Barsch angeln. Bislang lag die Altersgrenze bei 14 Jahren. Diese Änderung ist Teil einer umfassenden Reform des Fischereirechts, die vom Landtag beschlossen wurde und mehrere Vereinfachungen für Angler bringt.

Vereinfachung des Prüfungsverfahrens

Eine wesentliche Neuerung betrifft den Wegfall der zweiten Prüfung. Bisher konnten Jugendliche einen Jugendfischereischein erwerben, der bis zum 18. Geburtstag galt. Anschließend mussten sie eine weitere, inhaltlich fast identische Prüfung für den Friedfisch-Fischereischein ablegen. Diese Doppelprüfung entfällt nun komplett. Künftig reicht eine einzige Prüfung, die bereits ab zwölf Jahren abgelegt werden kann.

Martin Schwabe, Sprecher des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt, begrüßt die Reform: „Die Politik hatte da ein offenes Ohr. Nach einer gemeinsamen Angelveranstaltung mit Landespolitikern wurde das Thema intensiv beraten. Die beschlossenen Änderungen sind auch das Ergebnis dieses Dialogs.“

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Reaktionen aus Vereinen und Familien

In den Angelvereinen des Landes werden die Neuerungen überwiegend positiv aufgenommen. Christian Reisbach vom Kreisanglerverband Wittenberg, der im Prüfungsausschuss sitzt, beobachtet großes Interesse bei Kindern und Jugendlichen: „Viele wollen raus in die Natur und etwas erleben. Die Motivation ist oft sehr hoch.“

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, insbesondere zur gesenkten Altersgrenze für das Raubfischangeln. Ein Vater aus Wittenberg äußert Bedenken: „Raubfische ziehen ordentlich. Ob das ein Zwölfjähriger körperlich und verantwortungsvoll hinbekommt, wäre ich mir nicht sicher. Ich würde das eher ab 15 oder 16 Jahren erlauben.“

Anspruchsvolle Prüfung und Vereinsentwicklung

Die Fischereiprüfung bleibt trotz der Vereinfachungen anspruchsvoll. Der Fragenkatalog umfasst mehr als 600 Fragen aus Bereichen wie:

  • Fischartenkenntnis
  • Schonzeiten und Naturschutz
  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Gewässerökologie

Der Landesanglerverband rechnet nicht mit einem plötzlichen Ansturm auf die Prüfungen, sondern mit einer nachhaltigen Wirkung. Schwabe erklärt: „Jugendliche können nun früher den regulären Fischereischein machen und bleiben dem Angeln dadurch eher treu. So können wir sie besser in den Vereinen halten, die sonst vielleicht das Interesse verloren hätten.“

Die Angelvereine in Sachsen-Anhalt verzeichnen ohnehin Wachstum. Seit der Corona-Pandemie gibt es laut Verband wieder mehr Angler. Aktuell sind etwa 48.000 Menschen in Vereinen organisiert, die dem Landesverband angeschlossen sind, darunter rund 5.500 Kinder und Jugendliche.

Weitere Erleichterungen für Angler

Die Reform bringt noch eine weitere Vereinfachung: Menschen mit Sonderfischereischein, die beim Angeln Unterstützung benötigen, müssen nun nicht mehr von einer Person mit vollem Fischereischein begleitet werden. Es reicht künftig eine Begleitperson mit Friedfisch-Fischereischein. Schwabe betont: „Dadurch wird es für viele einfacher, eine Begleitung zu finden und öfter angeln zu gehen.“

Für junge Angler wie Theo (8) und Milan (10), die kürzlich ihre Prüfung in Wittenberg bestanden haben, zählt jetzt vor allem eines: der erste eigene Fang am Wasser. Die gesetzlichen Änderungen ebnen ihnen und vielen anderen Jugendlichen den Weg dazu, ihr Hobby früher und unbürokratischer ausüben zu können.

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