Gartenabfälle verbrennen in Sachsen-Anhalt: Wo es erlaubt ist und wo nicht
Gartenabfälle verbrennen: Regeln in Sachsen-Anhalt

Gartenabfälle verbrennen in Sachsen-Anhalt: Wo es erlaubt ist und wo nicht

Viele Hobbygärtner in Sachsen-Anhalt greifen bei der Entsorgung von Laub und Grünschnitt auf das Verbrennen zurück. Doch diese Methode ist nicht überall gestattet und unterliegt strengen Vorschriften. Seit dem 1. Januar 2015 ist das Verbrennen von Gartenabfällen laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bundesweit verboten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden.

Ausnahmen in bestimmten Landkreisen

Bundesländer, Landkreise oder Kommunen können jedoch Ausnahmen zulassen, wenn Kompostierung, Bodenverwertung oder die Nutzung öffentlicher Entsorgungssysteme wie Biotonne oder Wertstoffhof nicht möglich oder zumutbar sind. In Sachsen-Anhalt gelten je nach Region unterschiedliche Regelungen.

Landkreis Wittenberg: In der Kernstadt Wittenberg und bestimmten Ortsteilen ist das Verbrennen nicht erlaubt. In anderen Gebieten, wie dem übrigen Kreisgebiet und der Stadt Wörlitz, ist es vom 15. Februar bis 31. März 2026 wochentags von 9 bis 17.30 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr gestattet. Vom 15. Oktober 2025 bis 31. März 2026 gelten ähnliche Zeiten.

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Landkreis Stendal: Hier ist das Verbrennen vom 1. Februar bis 15. März und vom 15. Oktober bis 30. November 2026 mittwochs bis samstags von 9 bis 18 Uhr erlaubt, jedoch nur einmal in diesem Zeitraum. Feiertage sind ausgenommen.

Altmarkkreis Salzwedel: Laub und Grünschnitt können vom 1. März bis 15. April 2026 sowie vom 1. Oktober bis 15. November 2026 montags bis samstags von 11 bis 17 Uhr verbrannt werden.

Burgenlandkreis: Das Verbrennen ist vom 1. bis 31. März 2026 und vom 1. bis 31. Oktober 2026 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr gestattet. Sonntage und Feiertage sind verboten, und in bestimmten Gemarkungen wie Bad Bibra oder Zeitz gilt ein generelles Verbot.

Landkreis Harz: Gärtner dürfen ihren Grünschnitt einmalig vom 1. März bis 20. April 2026 und vom 15. Oktober bis 30. November 2026 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr verbrennen. In Orten wie Halberstadt oder Ballenstedt ist es ganzjährig verboten.

In den Landkreisen Börde, Jerichower Land, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Salzlandkreis, Mansfeld-Südharz sowie in den kreisfreien Städten Magdeburg, Dessau und Halle ist das Verbrennen von Laub und Grünschnitt generell untersagt.

Gründe für das Verbot

Das Verbot des Verbrennens von Gartenabfällen hat mehrere wichtige Gründe:

  • Ressourcenschonung: Gartenabfälle enthalten wertvolle Nährstoffe, die durch Kompostierung dem Boden zurückgeführt werden können.
  • Klimaschutz: Beim Verbrennen entstehen klimaschädliche Gase und Feinstaub, die die Luftqualität beeinträchtigen und gesundheitliche Risiken bergen.
  • Tierschutz: Laub- und Grünschnitthaufen bieten Kleintieren wie Igeln Unterschlupf; ein Feuer kann für sie tödlich sein.

Umweltfreundliche Alternativen

Anstatt Laub und Grünschnitt zu verbrennen, gibt es nachhaltige Alternativen:

  1. Kompostieren: Auf einem Komposthaufen entsteht wertvoller Dünger, der die Bodenqualität verbessert.
  2. Beete abdecken: Eine Laubschicht schützt Pflanzen im Winter vor Frost und bietet Insekten und Kleintieren Schutz.
  3. Entsorgung über Biotonne oder Wertstoffhof: Wer keine Verwertungsmöglichkeit hat, kann die Abfälle über kommunale Systeme entsorgen. Viele Gemeinden bieten auch Laubsäcke oder -körbe an.

Wichtig: Das Ablagern von Laub im Wald gilt als illegale Müllentsorgung und kann mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

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