Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt: Linke-Fraktion kontert Kritik des SED-Beauftragten scharf
Die Fraktion der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Kritik an der geplanten Parlamentsreform zur Richterwahl entschieden zurückgewiesen. Fraktionsvorsitzende Eva von Angern zeigte sich in einer Stellungnahme gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung deutlich irritiert über die Einwände von Johannes Beleites, dem Beauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt.
Kontroverse um geplante Neuregelung der Richterwahl
Der Streit entzündet sich an einer Reform, die CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne gemeinsam vereinbart haben und die noch in dieser Woche im Landtag beschlossen werden soll. Kernpunkt ist eine Änderung des Wahlverfahrens für Richter am Landesverfassungsgericht. Bisher müssen diese mit einer Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden, was bedeutet, dass eine Partei mit mehr als einem Drittel der Stimmen die Wahl blockieren kann.
Johannes Beleites hatte in seiner Kritik gewarnt: „Wenn wir nun aber dazu kommen sollten, dass Verfassungsrichter nur noch mit einfacher Mehrheit gewählt werden, kommt es über einen gewissen Zeitraum möglicherweise dazu, dass wir ein regierungsfreundliches Gericht haben.“ Diese Aussage stieß bei der Linken-Fraktionschefin auf deutliches Unverständnis.
Notfallmechanismus gegen Blockaden
Eva von Angern betonte in ihrer Reaktion, dass der Gesetzentwurf das grundsätzliche Wahlverfahren nicht verändere. Vielmehr handele es sich um einen speziellen Notfallmechanismus, der greifen soll, wenn die Wahl neuer Richter an der Zweidrittel-Hürde scheitert. In diesem Fall soll das Verfassungsgericht künftig selbst Personalvorschläge machen dürfen, über die dann mit einfacher Mehrheit der gewählten Landtagsabgeordneten entschieden werden kann.
„Die den Gesetzentwurf tragenden Fraktionen wollten ausschließlich einen Notfallmechanismus regeln, damit es jederzeit ein arbeitsfähiges Landesverfassungsgericht gibt“, erklärte von Angern. Sie wies darauf hin, dass die Regelung im Einvernehmen mit dem Landesverfassungsgericht beschlossen werde und korrigierte zugleich eine Fehlinterpretation: „Herr Beleites geht fälschlicherweise von der Notwendigkeit einer einfachen Mehrheit aus. Tatsächlich geht es um die Mehrheit der gewählten Mitglieder des Landtages und nicht der anwesenden.“
Hintergrund: Sorge vor AfD-Blockaden
Die Motivation für die Reform liegt in der Befürchtung, dass eine stärkere AfD nach der anstehenden Landtagswahl im September Richterwahlen blockieren könnte. Ein solches Szenario ist bereits in Thüringen Realität geworden, wo die Wahl von Verfassungsrichtern durch politische Blockaden erschwert wurde. Die reformwilligen Fraktionen wollen mit der Neuregelung verhindern, dass das Landesverfassungsgericht durch anhaltende Wahlblockaden handlungsunfähig wird.
Historische Bezüge und aktuelle Kontroverse
Besonders heftig kritisiert von Angern die historischen Bezüge, die Beleites in seiner Argumentation herstellte. Der SED-Beauftragte hatte seine Bedenken mit dem Hinweis untermauert: „Wir können uns in Ostdeutschland glücklich schätzen, dass wir mit der friedlichen Revolution einen funktionierenden Rechtsstaat bekommen haben.“
Dazu entgegnete die Linken-Politikerin scharf: „Für mich ist nicht nachvollziehbar, welche Bezüge diese Regelung zur DDR und zum damaligen Kampf vieler Menschen für eine unabhängige Justiz hat.“ Sie betonte, dass es bei der Reform ausschließlich darum gehe, die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichts auch in politisch schwierigen Zeiten sicherzustellen.
Die Debatte zeigt, wie emotional und kontrovers die Frage der Richterbesetzung in Sachsen-Anhalt diskutiert wird. Während die Befürworter der Reform auf pragmatische Lösungen zur Sicherung der Justizfunktionalität setzen, sehen Kritiker wie Beleites grundsätzliche demokratische Prinzipien in Gefahr. Die Entscheidung im Landtag wird zeigen, welches Argument mehr Gewicht erhält.



