Landesrechnungshof kritisiert Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt scharf
Rechnungshof rügt Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt

Landesrechnungshof übt scharfe Kritik an Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt

Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt hat bei einer umfassenden Prüfung der Agrarmarketinggesellschaft (AMG) des Bundeslandes erhebliche und gravierende Mängel aufgedeckt. Die Prüfer beanstandeten in ihrem Bericht eine Reihe von Unregelmäßigkeiten, die gegen die geltenden Vorschriften für den öffentlichen Dienst verstoßen.

Private Vorteile und unzulässige Ausgaben

Rechnungshofpräsident Kay Barthel gab in Magdeburg bekannt, dass die AMG ihren Beschäftigten Vorteile gewährt habe, die im öffentlichen Dienst ausdrücklich nicht erlaubt sind. Konkret wurden private Versicherungen für Mitarbeiter abgeschlossen, die nicht mit den dienstlichen Anforderungen vereinbar sind. Zudem investierte die Gesellschaft in eine besonders hochwertige und teure Büroausstattung, die über das übliche Maß hinausgeht.

Die Prüfer stellten fest, dass unter anderem kostspielige Möbel angeschafft und ein überteuerter Leasingvertrag abgeschlossen wurden. „Auch bei der Vergabe von Aufträgen wurden geltende Vorschriften nicht eingehalten“, so das eindeutige Urteil des Rechnungshofs. Diese Praxis wirft Fragen zur Wirtschaftlichkeit und Transparenz der AMG auf.

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Unklare Regeln bei Dienstwagen und Personalkosten

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Nutzung von Dienstfahrzeugen. Dienstwagen wurden teilweise privat genutzt, ohne dass es dafür klare und verbindliche Regeln gab. Diese fehlende Regelung führte zu einer intransparenten und möglicherweise missbräuchlichen Nutzung von öffentlichen Mitteln.

Darüber hinaus monierte der Rechnungshof, dass die Abrechnung von Personalkosten in einigen Fällen zu hoch angesetzt worden sei. Diese Unstimmigkeiten deuten auf Schwächen in der internen Kontrolle und Haushaltsführung der Agrarmarketinggesellschaft hin.

Erste Konsequenzen und Forderungen des Rechnungshofs

Als Reaktion auf die Hinweise der Prüfer hat die AMG bereits erste Maßnahmen ergriffen. Die beanstandeten privaten Versicherungen wurden gekündigt und die Nutzung der Dienstfahrzeuge wurde neu geregelt. Dennoch fordert der Rechnungshof weitergehende Schritte.

„Wir erwarten darüber hinaus, dass das zuständige Ministerium die Haushalts- und Wirtschaftsführung der AMG insgesamt evaluiert und bei Verstößen das Geld zurückfordert“, betonte Präsident Barthel. Diese Forderung unterstreicht die Dringlichkeit einer umfassenden Aufarbeitung der festgestellten Mängel.

Frage nach der Notwendigkeit der Gesellschaft

Die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt unterstützt nach eigenen Angaben Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft dabei, sich am Markt zu positionieren. Dies geschieht durch Marketingmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit. Allerdings stellt der Rechnungshof die grundsätzliche Notwendigkeit der AMG infrage.

Aus Sicht der Prüfer sollte überprüft werden, ob die Aufgaben der AMG nicht wirtschaftlicher und effizienter durch die bestehende Investitions- und Marketinggesellschaft des Landes erledigt werden könnten. Diese Überlegung zielt auf eine mögliche Konsolidierung und Optimierung der öffentlichen Strukturen in Sachsen-Anhalt ab.

Die Prüfungsergebnisse des Landesrechnungshofs werfen ein kritisches Licht auf die Arbeitsweise der Agrarmarketinggesellschaft und fordern zu schnellen und konsequenten Reformen auf.

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