Strafverfahren gegen ehemaligen Linken-Politiker aus Thüringen
Die Staatsanwaltschaft Gera hat einen Strafbefehl gegen einen ehemaligen Landtagsabgeordneten der Thüringer Linken beantragt. Der 39-jährige Markus G. muss sich wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien vor Gericht verantworten. Dies hat die Thüringer Linke gegenüber Medien bestätigt, nachdem zunächst Focus online über den Fall berichtet hatte.
Mehr als 3900 illegale Dateien entdeckt
Ermittler sollen bei Durchsuchungen mehr als 3900 entsprechende Dateien auf den Computern des Beschuldigten sichergestellt haben. Die Staatsanwaltschaft Gera beantragte bereits Anfang des Jahres einen Strafbefehl über neun Monate Haft auf Bewährung. Zuständig für das Verfahren ist nun das Amtsgericht Stadtroda. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Politiker jedoch die Unschuldsvermutung.
Laut Ermittlungen soll sich Markus G. die Bilder und Videos, die den Missbrauch von Kindern zeigen, im Darknet besorgt haben. Er habe sich Zugang zu verschlüsselten Tauschbörsen verschafft. Den Behörden sei er offenbar nach der Sprengung eines Kindesmissbrauchs-Rings aufgefallen. Vor den Durchsuchungsmaßnahmen war die Immunität des damaligen Abgeordneten durch den Justizausschuss des Thüringer Landtags aufgehoben worden.
Partei kündigt Konsequenzen an
Die Thüringer Linke hat auf die Vorwürfe reagiert. Ein Parteisprecher erklärte: „Wir warten das Verfahren ab und behalten uns ein Parteiausschussverfahren vor.“ Gegenwärtig übe der Beschuldigte keine Funktion in der Partei aus. Ein Kommunalmandat im Kreistag des Saale-Holzland-Kreises lasse er ruhen, bei Sitzungen sei er nicht anwesend.
Die Vorwürfe wurden erstmals im August 2024 bekannt. Nur drei Monate zuvor war Markus G. in den Kreistag gewählt worden. Trotz der schwerwiegenden Anschuldigungen stand er noch auf der Landesliste für die Wahl des Thüringer Landtags im September 2024. Ihn von der Liste zu nehmen, sei in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich gewesen, heißt es aus Parteikreisen. Der Einzug in den Erfurter Landtag blieb ihm mit 12,9 Prozent der Stimmen jedoch verwehrt.
Rechtliche Grundlagen und mögliche Strafen
Im Strafgesetzbuch regeln die Paragrafen 184 ff. die Bestrafungen bei Delikten, die Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte betreffen. Der Besitz solcher Darstellungen kann mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft Gera hat mit ihrem Strafbefehlsantrag nun den ersten Schritt in einem gerichtlichen Verfahren eingeleitet.
Die Thüringer Linke befindet sich in einer schwierigen Situation. Neben diesem Fall beschäftigt die Partei auch die Debatte um ihren Umgang mit der AfD und die sogenannte „Zufallsmehrheit“ im Landtag. Der aktuelle Vorfall wirft erneut Fragen nach internen Kontrollmechanismen und dem Umgang mit belasteten Mitgliedern auf.



