BSW will flexible Altersgrenze für Thüringer Richter: Freiwillig bis 70 arbeiten
Flexible Altersgrenze für Thüringer Richter geplant

BSW-Entwurf: Thüringer Richter sollen freiwillig länger im Amt bleiben können

Erfurt - In der Thüringer Justiz bahnt sich eine bedeutende Reform an: Die BSW-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der Richtern künftig eine flexible Altersgrenze ermöglichen soll. Bislang müssen Richter im Freistaat gesetzlich mit spätestens 67 Jahren in den Ruhestand gehen – eine starre Regelung, die nach Ansicht der BSW der aktuellen Personalnot nicht gerecht wird.

Freiwillige Verlängerung bis zum 70. Lebensjahr geplant

Der Entwurf sieht vor, dass Richter auf Antrag ihren Ruhestandseintritt um bis zu drei Jahre hinausschieben können, maximal jedoch bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Diese Regelung soll zunächst befristet bis Ende 2032 gelten. Alexander Kästner, Haushaltssprecher der BSW-Fraktion und Mitglied im Justizausschuss, betonte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur, dass es sich um eine freiwillige Option handle. „Durch die flexible Altersgrenze wollen wir verhindern, dass erfahrene Juristen in großer Zahl gleichzeitig ausscheiden“, erklärte Kästner.

Besonders bemerkenswert: Auch Richter, die bereits im Ruhestand sind, könnten einmalig einen Antrag stellen, wenn sie nicht länger als zwei Jahre aus dem Dienst ausgeschieden sind. Dies unterstreicht den dringenden Bedarf an erfahrenem Personal in der Thüringer Justiz.

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Hintergrund: Massive Pensionierungswelle droht

Die Initiative der BSW kommt nicht von ungefähr. Laut Angaben des Thüringer Justizministeriums werden in den kommenden zehn Jahren insgesamt 369 Richter und Staatsanwälte regulär in den Ruhestand wechseln. Dies entspricht knapp 45 Prozent des derzeitigen Personalbestandes – eine gewaltige Lücke, die durch Neueinstellungen allein kaum zu schließen ist.

Kästner wies darauf hin, dass der kurzfristige Verlust an Erfahrung und Spezialwissen insbesondere bei komplexen und langwierigen Verfahren problematisch sei. „Neueinstellungen können dieses Wissen nicht von heute auf morgen ersetzen“, so der Abgeordnete. Die flexible Altersgrenze solle daher nicht nur dem Fachkräftemangel entgegenwirken, sondern auch die künftige Altersstruktur in der Justiz entzerren.

Thüringen will im Wettbewerb um Qualifikationen mithalten

Mit dem Vorstoß orientiert sich die BSW an Modellen anderer Bundesländer. In Hessen und Sachsen werden bereits ähnliche Regelungen praktiziert. Allerdings geht Thüringen mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis zum 70. Lebensjahr noch einen Schritt weiter. „Wir müssen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal bestehen können“, begründete Kästner die ambitionierte Initiative.

Neben der Abmilderung des Fachkräftemangels betonte der BSW-Politiker auch einen weiteren Aspekt: Die Flexibilisierung komme dem Wunsch jener Richter entgegen, die gerne noch weiterarbeiten möchten. Damit werde nicht nur der Justizbetrieb gestärkt, sondern auch die individuellen Berufsperspektiven der Juristen berücksichtigt.

Nächste Schritte: Abstimmung mit Koalitionspartnern erforderlich

Bevor der Gesetzentwurf im Thüringer Landtag eingebracht werden kann, muss er zunächst mit den Koalitionsfraktionen von CDU und SPD abgestimmt werden. Kästner äußerte die Hoffnung, dass das Vorhaben gemeinsam möglichst noch im Mai 2026 vorgelegt werden kann. Die geplante Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwaltsgesetzes könnte somit bereits in absehbarer Zeit Wirkung entfalten.

Die Debatte um flexible Altersgrenzen in der Justiz gewinnt angesichts des demografischen Wandels bundesweit an Bedeutung. Thüringen positioniert sich mit diesem Entwurf als Vorreiter in der Anpassung an die veränderten Personalbedürfnisse – ein Schritt, der weit über die Landesgrenzen hinaus Beachtung finden dürfte.

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