Thüringer Gericht kippt pauschales Waffenverbot für AfD-Mitglieder
In einem grundsätzlichen Urteil hat das Verwaltungsgericht Gera entschieden, dass die bloße Mitgliedschaft in der AfD keinen ausreichenden Grund darstellt, um Betroffenen den Waffenschein zu entziehen. Das Gericht urteilte am Dienstag zugunsten von vier Klägern aus dem Thüringer AfD-Landesverband, nachdem Behörden mehrerer Landkreise und einer kreisfreien Stadt ihnen zuvor die Waffenscheine entzogen hatten.
Verfassungsschutzbericht reicht nicht als Begründung aus
Die zuständigen Behörden hatten sich bei ihren Entscheidungen auf das Waffengesetz berufen, wonach Personen als unzuverlässig gelten, wenn sie Mitglied einer Vereinigung sind, die gegen die Verfassung arbeitet. Als Beleg verwiesen sie auf die Einstufung des Thüringer AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz.
Doch das Gericht stellte klar, dass dieser Verweis allein nicht ausreicht. Für die Annahme einer "kämpferisch-aggressiven Haltung" gegenüber der Verfassung müsse zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der gesamte Landesverband eine solche Position vertritt. Einzelne Äußerungen von Funktionären, selbst wenn sie über einen Zeitraum von neun Jahren gesammelt wurden, genügten dem Gericht nicht als repräsentativer Nachweis.
Eingriff in verfassungsrechtliche Chancengleichheit
Das Verwaltungsgericht betonte in seiner Begründung, dass ein pauschales Verneinen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit allein aufgrund der Parteimitgliedschaft einen erheblichen mittelbaren Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Chancengleichheit der Parteien darstellt. Die Richter wiesen darauf hin, dass die vom Verfassungsschutz herangezogenen 37 Äußerungen von AfD-Funktionären in Inhalt, Kontext und Qualität zu unterschiedlich seien, um als Beleg für eine einheitliche verfassungsfeindliche Haltung des gesamten Landesverbandes zu dienen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ließ das Gericht eine Berufung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht zu. Damit bleibt die Frage, unter welchen Voraussetzungen Parteimitgliedschaften zu waffenrechtlichen Konsequenzen führen können, vorerst weiter offen.
Der Thüringer AfD-Landesverband unter der Führung von Björn Höcke hatte die Klage unterstützt. Die betroffenen Mitglieder hatten gegen die Entscheidungen der Behörden geklagt, die ihnen ohne individuelle Prüfung ihrer persönlichen Zuverlässigkeit die Waffenscheine entzogen hatten.



