Cannabis Social Clubs: Thüringen hinkt bei Anbauvereinen hinterher
Thüringen: Nur wenige Cannabis-Anbauvereine aktiv

Cannabis Social Clubs: Thüringen mit geringer Vereinsdichte

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Erwachsene dürfen die Substanz in begrenzten Mengen konsumieren und für den Eigenbedarf anbauen. Zusätzlich können seit dem 1. Juli 2024 Vereine Anträge für sogenannte Cannabis-Anbauvereinigungen, auch bekannt als Cannabis Social Clubs, stellen. In Thüringen hat sich diese Möglichkeit jedoch nur in geringem Umfang etabliert.

Bundesweite Unterschiede bei Anbauvereinen

Laut einer aktuellen Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sind bundesweit 413 Anbauvereine entstanden. Thüringen verzeichnet davon lediglich sechs genehmigte Vereinigungen. Bezogen auf die Einwohnerzahl ergibt sich für den Freistaat ein Wert von 0,29 Anbauvereinigungen pro 100.000 Einwohner. Damit positioniert sich Thüringen im hinteren Drittel der Bundesländer.

Im Vergleich dazu weisen die Nachbarländer Sachsen-Anhalt und Sachsen deutlich höhere Werte auf. Sachsen-Anhalt kommt auf 0,75 und Sachsen auf 0,62 Anbauvereinigungen pro 100.000 Einwohner. Niedersachsen führt das bundesweite Ranking mit 1,06 genehmigten Vereinen pro 100.000 Einwohner an, gefolgt von Hamburg mit 0,91 und Brandenburg mit 0,82. Bayern bildet mit nur 0,07 Anbauvereinigungen pro 100.000 Einwohner das Schlusslicht.

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Antragslage und Standorte in Thüringen

In Thüringen wurden insgesamt 19 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen gestellt, von denen bisher sechs genehmigt wurden. Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle übrigen Anträge abgelehnt wurden. Einige befinden sich noch in Bearbeitung, andere wurden von den Antragstellern zurückgezogen. Diese Situation spiegelt sich auch in anderen Bundesländern wider.

Die bereits aktiven Anbauvereine in Thüringen sind unter anderem in Erfurt, Weimar, Jena und Hildburghausen angesiedelt. Diese Vereine bauen Cannabis gemeinschaftlich an und geben es unter strengen gesetzlichen Vorgaben an ihre volljährigen Mitglieder ab. Zu diesen Vorgaben gehört der Nachweis, dass nur Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt kontrolliert abgegeben wird. THC ist der psychoaktive Wirkstoff der Hanfpflanze.

Auswirkungen auf den Konsum und die Suchthilfe

Sarah Kornmann, Koordinatorin der Thüringer Landesstelle für Suchtfragen, gibt Entwarnung bezüglich der Auswirkungen der Teillegalisierung. Bisher habe es keinen erhöhten Bedarf an Unterstützung in der Suchthilfe gegeben. Auch seien keine sprunghaften Anstiege des Konsums oder vermehrter problematischer Konsum bei Jugendlichen festgestellt worden.

Allerdings betont Kornmann, dass wirklich belastbare Aussagen erst mittel- bis langfristig möglich sein werden. Suchterkrankungen entwickeln sich oft über Jahre hinweg, sodass eine abschließende Bewertung der Teillegalisierung noch aussteht. Die bisherigen Daten deuten jedoch darauf hin, dass die Einführung der Cannabis Social Clubs in Thüringen ohne größere negative Begleiterscheinungen verlaufen ist.

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