Ermittlungen gegen Thüringer Minister beendet: Mallorca-Einladung ohne rechtliche Folgen
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat das Ermittlungsverfahren gegen Thüringens Infrastrukturminister Steffen Schütz (BSW) wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung endgültig eingestellt. Der Vorwurf bezog sich auf eine Einladung des Ministers an eine Thüringer Amtsträgerin für einen Aufenthalt in seiner Finca auf der spanischen Insel Mallorca im November 2022.
Einstellung gegen Geldauflage: Keine Verurteilung des Ministers
Die Einstellung des Verfahrens erfolgte mit Zustimmung des zuständigen Gerichts gegen eine Zahlung von 5.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen. Die Staatsanwaltschaft betonte ausdrücklich, dass diese Entscheidung keine Verurteilung darstellt und die Unschuldsvermutung für Minister Schütz weiterhin gilt.
„Die Staatsanwaltschaft konnte mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen“, erklärte die Behörde. Voraussetzung dafür sei gewesen, dass die Schwere der Schuld dem nicht entgegenstehe – eine Bedingung, die im vorliegenden Fall als erfüllt angesehen wurde.
Hintergrund: Einladung an ehemalige Kulturstiftungsleiterin
Nach Medienberichten der Funke-Zeitungen Thüringen handelte es sich bei der eingeladenen Person um eine ehemalige Leiterin einer Thüringer Kulturstiftung. Die Einladung soll jedoch nicht angenommen worden sein, was in den Ermittlungen berücksichtigt wurde.
Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht dazu äußern, an wen genau die Einladung gerichtet war. Minister Schütz, der vor seiner politischen Karriere eine Marketingagentur leitete, war nach der Landtagswahl 2024 zum Minister für Infrastruktur und Digitales berufen worden.
Rechtlicher Spielraum genutzt: Endgültige Verfahrenseinstellung
Es handelt sich um eine endgültige Einstellung des Verfahrens, bei der die Staatsanwaltschaft ihren rechtlichen Spielraum voll ausgeschöpft hat. Die Behörde kann bei Vergehen mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten von der Klageerhebung absehen und gleichzeitig Auflagen erteilen.
Die Entscheidung basiert auf einer sorgfältigen Prüfung aller Umstände des Falls. Die 5.000 Euro Geldauflage fließen nun gemeinnützigen Zwecken zu, während das Verfahren für Minister Schütz damit abgeschlossen ist.



