Bundesarbeitsgericht beendet Rechtsstreit: Mainz 05 verliert endgültig gegen El Ghazi
Mainz 05 verliert endgültig gegen El Ghazi vor Gericht

Juristisches Finale im Mainzer Kündigungsstreit

Der langwierige Rechtsstreit zwischen dem 1. FSV Mainz 05 und seinem ehemaligen Spieler Anwar El Ghazi hat ein endgültiges Ende gefunden. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies am Donnerstag die Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesligisten zurück, wodurch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zugunsten des niederländischen Fußballprofis rechtskräftig wird.

Urteil bestätigt: Kündigung unwirksam

Damit bleibt das erstinstanzliche Urteil aus dem Sommer 2024 in vollem Umfang bestehen, welches die fristlose Kündigung El Ghazis für unwirksam erklärt hatte. Bereits am 12. November waren die Mainzer mit ihrer Berufung vor dem Landesarbeitsgericht gescheitert. Als Konsequenz muss der Verein für den Zeitraum von November 2023 bis Juni 2024 Gehaltsnachzahlungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro leisten.

Hintergrund: Social-Media-Posts und arbeitsrechtliche Bewertung

Der Konflikt entzündete sich an politischen Äußerungen des Spielers in den sozialen Medien. Unmittelbar nach dem terroristischen Überfall der Hamas im Oktober 2023 hatte El Ghazi einen anti-israelischen Post veröffentlicht, sich jedoch anschließend dafür entschuldigt und Reue gezeigt. Die Rheinhessen beließen es zunächst bei einer Abmahnung.

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Nach einem erneuten derartigen Beitrag des Mittelfeldspielers kündigte der Verein dem mittlerweile 30-Jährigen jedoch fristlos. Das Landesarbeitsgericht wertete den Fall anders und legte dar, dass die Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers in diesem speziellen Fall gegenüber den Interessen des Arbeitgebers überwiege.

Aktuelle Situation der Beteiligten

Während der Rechtsstreit nun beendet ist, hat Anwar El Ghazi beruflich bereits eine neue Heimat gefunden. Der Niederländer spielt aktuell in Katar bei Al-Sailiya SC. Für den 1. FSV Mainz 05 bedeutet das Urteil nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern auch den abschließenden Punkt in einer öffentlichkeitswirksamen Auseinandersetzung, die über zwei Jahre die Gerichte beschäftigte.

Der Fall zeigt einmal mehr die komplexe Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht, Vereinsinteressen und der persönlichen Meinungsäußerung von Profisportern in der digitalen Öffentlichkeit. Die endgültige gerichtliche Klärung bringt nun Rechtssicherheit für beide Parteien, auch wenn der sportliche Weg bereits getrennt verläuft.

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