ARD wehrt sich gegen Abmahnung des Eisschnelllauf-Verbands
Im anhaltenden Wirbel um angebliche Missstände bei der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) zeigt sich die ARD kämpferisch. Der Sender wird eine vom Verband geforderte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und hält die Abmahnung für rechtlich unzulässig.
Berichterstattung hält gerichtlicher Prüfung stand
„Die Abmahnung der DESG ist nach unserer Prüfung rechtlich unzulässig. Alle von der DESG angegriffenen Aussagen in unserer Berichterstattung sind wahr und belegbar“, erklärte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky. Der Sender gehe davon aus, dass dies auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werde, sollte die DESG diese anstrengen.
Der Konflikt eskalierte, als die DESG-Führung um Präsident Matthias Große zwei ARD-Journalisten nach einem Medientermin mit einem Hausverbot belegte. Dies löste heftige Kritik aus und verschärfte die Debatte um Transparenz im Verband.
Vorwürfe um Zahlungen und Teamkleidung
Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen Vorwürfe um verspätete Prämienauszahlungen, eine Weltcup-Teilnahmegebühr für Sportler sowie Rechnungen für Teamkleidung. Große verteidigte sich in einem Interview und betonte: „Wer sich an die genehmigten Vorgaben hält, zahlt nichts. Wer etwas anderes behauptet, lügt.“
Für kostenfrei zur Verfügung gestellte Kleidung würde nur eine Rechnung über 59,50 Euro gestellt, wenn der Sportler diese behalten wolle – aus steuerrechtlichen Gründen. Doch Dokumente, die von der „Sportschau“ präsentiert wurden, widersprechen dieser Darstellung. Mehrere Sportler erklärten, der Kauf der Teamkleidung sei vom Verband erwartet worden und eine Rückgabemöglichkeit nicht bekannt gewesen.
Sanktionen gegen kritischen Athleten
Für zusätzliche Aufregung sorgten Sanktionen der DESG gegen Eisschnellläufer Fridtjof Petzold. Der 28-Jährige hatte bei Olympia von strukturellen Defiziten im Verband und unzureichender Betreuung gesprochen. Daraufhin verhängte das DESG-Präsidium ein vorläufiges Startverbot und setzte seinen Status als Bundeskaderathlet aus.
Große verteidigte die Strafe: „Intern kann und soll jeder Kritik äußern. Aber wer Teil einer Nationalmannschaft ist, trägt Verantwortung für das gesamte Team. Öffentliche Vorwürfe während der laufenden Saison untergraben diese Geschlossenheit.“
Landesverbände kritisieren Verhältnismäßigkeit
Auch die Landesverbände meldeten sich zu Wort und forderten, die Sanktionen gegen Petzold mit sofortiger Wirkung zu beenden. Das Strafmaß sei unverhältnismäßig und verstoße gegen die Satzung der DESG, hieß es in einem Schreiben. Der Deutsche Olympische Sportbund und Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU) haben bereits angekündigt, die Vorgänge bei der DESG zu prüfen.
Der Konflikt zeigt tiefe Gräben im deutschen Eisschnelllauf auf. Während die ARD an ihrer investigativen Berichterstattung festhält, muss Athlet Petzold nun um die Fortsetzung seiner Karriere bangen, da er wegen des Startverbots nicht bei der WM antreten kann.



