EU-Kommission prüft Snapchat: Reichen die Jugendschutzmaßnahmen aus?
EU prüft Snapchat: Jugendschutz ausreichend?

EU-Kommission nimmt Snapchat und Pornoseiten unter die Lupe

Die Europäische Kommission intensiviert ihre Bemühungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Brüsseler Behörde hat ein formelles Verfahren gegen den Messenger-Dienst Snapchat eingeleitet und gleichzeitig bei vier großen Pornoseiten vorläufige Verstöße gegen EU-Recht festgestellt.

Snapchat: Altersangabe ohne Überprüfung reicht nicht

Der zentrale Vorwurf der EU-Kommission gegen Snapchat lautet, dass die Plattform besonders junge Kinder nicht ausreichend an der Nutzung hindere. Zwar müssen Nutzer bei der Anmeldung ihr Geburtsdatum angeben und müssen laut Nutzungsbedingungen mindestens 13 Jahre alt sein. Für Teenager bis einschließlich 17 Jahren existieren besondere Einstellungen. Doch die Kommission bezweifelt die Wirksamkeit dieser Maßnahmen: „Das eigene Alter - ohne Überprüfung - anzugeben, hindert Kinder nicht daran, Snapchat zu nutzen“, so die Einschätzung der Behörde.

Die Gefahren für junge Nutzer sind vielfältig: Die EU-Kommission verweist auf unangemessene Kontaktversuche durch Erwachsene (Cybergrooming), Werbung für Alkohol und Drogen sowie Versuche, Jugendliche für kriminelle Aktivitäten anzuwerben. Besonders problematisch sei, dass sich Erwachsene leicht als Jugendliche ausgeben könnten, um so das Vertrauen von Minderjährigen zu erschleichen.

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Pornoseiten: Einfacher Klick genügt für Zugang

Bei den Pornoseiten Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos hat die EU-Kommission bereits konkretere Ergebnisse vorgelegt. Nach vorläufiger Einschätzung hindern diese Plattformen Jugendliche nicht ausreichend daran, auf ihre Inhalte zuzugreifen. Zwar geben die Seiten an, dass ihre Dienste nur für Erwachsene bestimmt seien, doch ein einfacher Klick zur Bestätigung des Alters über 18 Jahre reiche aus, um Zugang zu erhalten.

„Kinder greifen in immer jüngerem Alter auf Inhalte für Erwachsene zu, und diese Plattformen müssen strenge, datenschutzkonforme und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige von ihren Diensten fernzuhalten“, forderte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen. Trotz Inhaltswarnungen und Hinweisen wie „Nur für Erwachsene“ seien die Schutzmaßnahmen unzureichend.

Mögliche Konsequenzen und weitere Untersuchungen

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen den betroffenen Unternehmen erhebliche Geldstrafen. Im Fall der Pornoseiten könnten diese bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes betragen. Die Plattformen haben nun Gelegenheit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen oder Änderungen vorzunehmen.

Die EU-Kommission untersucht derzeit mehrere große Online-Plattformen unabhängig voneinander. Bereits verhängt wurde eine Geldstrafe gegen Elon Musks Plattform X. Gegen TikTok, Facebook und Instagram laufen ebenfalls Ermittlungen zu suchtfördernden Mechanismen und Jugendschutzfragen.

Internationale Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Debatte um angemessene Schutzmaßnahmen für junge Internetnutzer gewinnt international an Fahrt. In den USA mussten Meta und YouTube kürzlich eine juristische Niederlage hinnehmen: Geschworene in Los Angeles sprachen einer 20-jährigen Klägerin Schadensersatz zu und kritisierten, dass die Plattformen fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten.

In Deutschland sieht der Digital-Fachanwalt Christian Solmecke zwar keine direkte Übertragbarkeit des US-Urteils aufgrund unterschiedlicher Rechtssysteme, bewertet es dennoch als „echten Paukenschlag – nicht nur für Meta und Google, sondern für die gesamte Social-Media-Branche“.

Zukünftige Maßnahmen und europäische Lösungen

Die Europäische Union arbeitet an einer eigenen App zur Altersüberprüfung, die Anfang 2027 eingeführt werden soll. Diese soll es ermöglichen, online das eigene Alter nachzuweisen, ohne persönliche Daten mit den Plattformen teilen zu müssen. Bis dahin müssen die Seiten auf andere datenschutzkonforme Lösungen zurückgreifen.

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Eine Expertengruppe berät im Auftrag der EU-Kommission über mögliche weitere Schutzmaßnahmen, darunter auch ein Social-Media-Verbot für bestimmte Altersgruppen. Bis zum Sommer sollen konkrete Vorschläge erarbeitet werden, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. EU-Kommissarin Henna Virkkunen verwies jedoch auch auf kulturelle Unterschiede zwischen den europäischen Ländern, die bei der Regelung berücksichtigt werden müssen.

In Australien wurde bereits im vergangenen Jahr ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige verabschiedet. Bei Snapchat gibt es dort verschiedene Möglichkeiten, das Alter über Drittanbieter nachzuweisen, etwa über ein Bankkonto oder einen Ausweis.

Eine Sprecherin von Snapchat betonte die Bereitschaft zur Zusammenarbeit: „Die Sicherheit und das Wohlergehen aller Snapchatter haben für uns oberste Priorität, und unsere Teams arbeiten seit Jahren daran, die Sicherheitsstandards weiter zu verbessern.“ Die Plattform kündigte an, weiterhin transparent mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten.