Newcastle-Krankheit: Über eine Million Hühner in Brandenburg getötet
Newcastle-Krankheit: Millionen Hühner in Brandenburg getötet

Im Februar wurde erstmals seit 30 Jahren die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) in Brandenburg nachgewiesen. Laut Robert-Koch-Institut handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die vor allem Vögel befällt. Eine Übertragung auf Menschen ist zwar möglich, aber sehr selten. Der Landkreis Prignitz ergreift nun Maßnahmen, um einer Ausbreitung vorzubeugen: Seit dem 5. Mai gilt eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Krankheit.

Mehr als eine Million tote Hühner

Wie der Landkreis mitteilte, wurden bisher rund 50 Fälle in Brandenburg amtlich festgestellt. Besonders im Süden und Südosten des Bundeslandes hat sich die äußerst ansteckende Krankheit schnell verbreitet. Während einer Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt, Ordnung und Verkehr erklärte Birgit Burchardt, Sachbereichsleiterin Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz, dass bereits weit über eine Million Tiere in Brandenburg aufgrund des Tierseuchenrechts getötet werden mussten. Die Prignitz blieb jedoch bislang verschont. „Im Vergleich zur Geflügelpest, die uns sehr gebeutelt hat in den letzten Jahren, ist das ein deutlich massiveres Geschehen“, sagte Burchardt. Eine Impfung ist mittlerweile verpflichtend für alle Halter von Puten und Hühnern – sowohl für gewerbliche als auch für private Hobbyhaltungen.

Maßnahmen des Landkreises

Zum Schutz von Geflügelbeständen (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) und Taubenbeständen gelten in der Prignitz neue Bestimmungen: Alle Veranstaltungen, an denen Geflügel oder Tauben ausgestellt oder verkauft werden, sind untersagt. Zudem besteht eine Meldepflicht: Wenn innerhalb von 24 Stunden eine Verlustrate von drei Prozent bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder bei mehr Tieren eine Verlustrate von einem Prozent auftritt, muss dies gemeldet werden. Auch bei auffälligen Veränderungen der Legeleistung oder anderen Abnormalitäten ist es notwendig, den Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz des Landkreises umgehend zu informieren, damit die Tiere untersucht werden können. Geflügelhalter sind zudem verpflichtet, ihre Tierbestände anzumelden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Dies kann schriftlich, telefonisch (03876 / 713 402, -413) oder per E-Mail an [email protected] erfolgen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Entwarnende Worte kamen vom Prignitzer Pressesprecher Bernd Atzenroth: „Das ist eine rein prophylaktische Maßnahme“, sagte er. Da die besonders gefährliche Virus-Variante in der Prignitz noch nicht aufgetaucht ist, handle der Landkreis in erster Linie vorbeugend. „So gesehen schließen wir uns landesweit den anderen Landkreisen an“, erklärte der Pressesprecher.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration