Gericht kippt Bebauungsplan für Solarpark in Uckermark - BUND siegt
Gericht kippt Bebauungsplan für Solarpark in Uckermark

Gericht erklärt Bebauungsplan für Solarpark in Uckermark für ungültig

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Bebauungsplan der Gemeinde Boitzenburger Land für eine großflächige Photovoltaik-Anlage in der Uckermark für unwirksam erklärt. Damit ist der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) mit seiner Klage gegen die Gemeinde erfolgreich gewesen. Die Umwelt- und Naturschützer hatten kritisiert, dass die Gemeinde bei der Standortwahl für den Solarpark erhebliche Fehler gemacht habe.

Umweltverband rügt falsche Bewertung des Standorts

Der BUND hatte zahlreiche Punkte an dem Bebauungsplan gerügt, der die Grundlage für die größte von drei geplanten Flächen bildete. Laut Gericht kritisierte der Umweltverband insbesondere, dass der Standort aus umwelt- und naturschutzrechtlichen Gründen unzutreffend bewertet worden sei. Im Jahr 2023 beantragte der BUND beim Oberverwaltungsgericht, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären – ein Antrag, dem das Gericht nun stattgegeben hat.

Die Gemeinde Boitzenburger Land hatte im Jahr 2021 den Bebauungsplan festgesetzt und damit die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf einer Ackerfläche von etwa 128 Hektar geschaffen. Dieser Plan ist einer von insgesamt drei Bebauungsplänen, auf deren Grundlage in der Gemeinde eine der größten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland entstanden ist.

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Folgen des Gerichtsurteils noch unklar

Welche konkreten Folgen sich aus dem Gerichtsurteil ergeben, ist derzeit noch offen. Denn der Betreiber der Photovoltaik-Anlage verfügt über eine Baugenehmigung, die von der aktuellen Gerichtsentscheidung nicht berührt wird. Ein Sprecher des BUND in Potsdam erklärte: „Wir haben die Qualität der Unterlagen gerügt. Das hat das Gericht bestätigt.“ Dies sei ein großer Erfolg für den Umweltverband.

Der Sprecher fügte hinzu, dass die Gemeinde nun den Bebauungsplan erneuern müsse. „Mit einem Abriss der Anlage rechne ich allerdings nicht“, räumte er ein. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen umwelt- und naturschutzrechtlichen Prüfung bei der Planung von Solarparks, insbesondere in sensiblen landwirtschaftlichen und natürlichen Gebieten wie der Uckermark.

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