Bundesrat beschließt umstrittenes Jagdgesetz: Länder dürfen Wölfe nun leichter abschießen
Neues Jagdgesetz: Länder dürfen Wölfe zur Jagd freigeben

Bundesrat beschließt umstrittene Novelle zum Wolfsabschuss

Der Bundesrat hat am 27. März 2026 in Berlin eine bedeutende Änderung des Bundesjagdgesetzes verabschiedet. Die Neuregelung ermöglicht es den Bundesländern künftig, Wölfe unter bestimmten Bedingungen zur Jagd freizugeben. Dies betrifft insbesondere Tiere, die nachweislich Weidetiere gerissen haben. Die Entscheidung fiel trotz erheblicher Bedenken aus einigen Regionen, in denen die Wolfspopulation besonders stark wächst.

Mecklenburg-Vorpommern übt scharfe Kritik

Ausgerechnet das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, wo die Zahl der Wolfsrudel in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, positioniert sich als entschiedener Gegner der Gesetzesänderung. Umweltminister Till Backhaus (SPD) verweigerte im Bundesrat seine Zustimmung und äußerte fundamentale rechtliche Bedenken. „Die Novelle könnte vor Gericht scheitern“, warnte Backhaus in einer deutlichen Stellungnahme. Seiner Ansicht nach widersprechen sich Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz in der Frage des Wolfsabschusses, da eine klare Vorrangregelung fehlt.

Der SPD-Politiker kündigte zwar an, dass sein Bundesland einen eigenen Wolfs-Managementplan vorlegen werde, zeigte sich jedoch skeptisch bezüglich dessen praktischer Umsetzung. „Ob dieser aber jemals zur Anwendung kommt, bezweifle ich“, so Backhaus. Er prognostiziert, dass die Änderung mit hoher Wahrscheinlichkeit gerichtlich angefochten werden wird.

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Konkrete Zahlen verdeutlichen die Problemlage

Die aktuellen Daten aus Mecklenburg-Vorpommern unterstreichen die Dringlichkeit der Debatte. Die Zahl der Wolfsrudel ist dort von 19 auf 28 angestiegen. Im Jahr 2025 registrierte das Schweriner Umweltministerium 77 mutmaßliche Wolfsangriffe auf Weidetiere. Dabei kamen 424 Tiere zu Tode und 39 wurden verletzt. Diese Zahlen zeigen das Spannungsfeld zwischen Artenschutz und dem Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere deutlich auf.

Das sieht die neue Regelung im Detail vor

Die beschlossene Gesetzesinitiative definiert den Wolf nun als jagdbare Tierart und gibt den Ländern folgende Befugnisse:

  • Die Jagd kann in Regionen freigegeben werden, in denen der Wolf gute Überlebenschancen hat und der Bestand als gesichert gilt.
  • Als reguläre Jagdzeit ist der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober vorgesehen.
  • Wölfe, die nachweislich Weidetiere gerissen haben, dürfen ganzjährig und ohne Einschränkung der Jagdzeit geschossen werden.
  • In besonders schutzbedürftigen Gebieten wie Almen, Deichen oder schwer zu sichernden Weideflächen kann die Jagd ebenfalls per Landesverordnung erlaubt werden.

Parallel dazu betont die Bundesregierung, dass der Staat weiterhin Schutzmaßnahmen für Weidetiere finanziell fördern wird. Dazu gehören der Ausbau von wolfsicheren Zäunen, die Anschaffung von Herdenschutzhunden und andere präventive Maßnahmen.

Zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung

Umweltminister Backhaus brachte die ambivalente Situation auf den Punkt: „Zumindest für diesen Sommer dürfte sich der Wolf in Deutschland wohl bald wieder in Sicherheit wiegen. Die Weidetierhalter hingegen nicht.“ Die Novelle des Bundesjagdgesetzes stellt somit einen politischen Kompromiss dar, der die Interessen von Naturschützern, Jägern und Landwirten in einen neuen rechtlichen Rahmen zu bringen versucht. Die Frage, ob dieser Rahmen vor Gericht Bestand haben wird, bleibt vorerst offen und sorgt für weiterhin hitzige Diskussionen in Politik und Gesellschaft.

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