Im Landkreis Uckermark greifen aufgrund der sich häufenden Ausbrüche der Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) in Brandenburger Geflügelhaltungen verschärfte Maßnahmen. Der Landkreis hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die als Vorbeugemaßnahme gegen die weitere Ausbreitung der Seuche dienen und die Geflügelbestände schützen soll. Dies erklärte Amtstierarzt Henry Strathmann in einer Mitteilung des Landkreises am Mittwochabend.
Verbot von Geflügelausstellungen
Durch die Allgemeinverfügung sind sämtliche Geflügelausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel, einschließlich Tauben, untersagt. Das Verbot gilt zunächst für unbestimmte Zeit, bis die Seuchenlage sich entspannt.
Fast 50 Ausbrüche in Brandenburg
Seit Februar 2026 wurden nach Angaben des Veterinäramtes in Geflügelhaltungen in Brandenburg fast 50 Ausbrüche der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt. Betroffen waren unter anderem Masthähnchen-, Mastputen- und Legehennenbestände. Innerhalb kurzer Zeit sei dadurch ein sehr hoher Schaden entstanden, so die Behörde.
Das Virus ist für den Menschen weitgehend ungefährlich, wie es weiter heißt. Die Übertragung kann laut Amtstierarzt Strathmann über direkten Kontakt zwischen den Tieren erfolgen, aber auch über Menschen, Erzeugnisse wie Fleisch und Eier, Gegenstände wie Transportkisten oder Material wie Einstreu, Mist oder Futter, das mit infizierten Tieren in Berührung gekommen ist.
Verpflichtende Meldungen an das Veterinäramt
Laut der Allgemeinverfügung sind nun erhöhte Tierverluste sowie auffällige Veränderungen der Legeleistung von Tieren unverzüglich dem Veterinäramt Uckermark zu melden. Die Meldung kann per E-Mail an [email protected] erfolgen, damit die verendeten Tiere auf das Aviäre Paramyxovirus 1 untersucht werden können.
Der Landkreis weist zudem alle Halterinnen und Halter von Hühnern und Puten ausdrücklich auf die bestehende Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit hin. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Größe des Bestandes sowohl für gewerbliche Geflügelhaltungen als auch für private Hobbyhaltungen. Zudem wird die Impfung von Tauben gegen Paramyxovirose dringend empfohlen.
Das Veterinäramt weist außerdem auf die Pflicht hin, dass jeder Halter von Geflügel seinen Tierbestand, sofern noch nicht geschehen, anzumelden hat. Alle Halter von Geflügel sollen die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.



