Wölfe bei Spremberg: Behörden setzen auf Lärm und Licht zur Vergrämung der Tiere
Wölfe bei Spremberg: Lärm und Licht zur Vergrämung

Wölfe bei Spremberg: Behörden setzen auf Lärm und Licht zur Vergrämung der Tiere

Experten des Landesamtes für Umwelt in Brandenburg wollen verhindern, dass sich Wölfe in der Lausitz bei Spremberg an Wohnsiedlungen als leichte Futterquelle gewöhnen. Die Behörde greift nun mit gezielten Maßnahmen ein, um die Tiere auf Distanz zu halten und ihre natürliche Scheu vor Menschen zu bewahren.

Warum die Behörden eingreifen müssen

Laut einem Sprecher des Landesamtes für Umwelt (LfU) gibt es Hinweise darauf, dass Wölfe im Bereich Weskow bei Spremberg „futterkonditioniert“ sind. Dies bedeutet, dass die Tiere schrittweise ihre Vorsicht verlieren, da sie in Siedlungen leicht zugängliches Futter finden. „Dies wiederum kann dazu führen, dass die Distanz zu Menschen immer geringer wird“, erklärt der Behördensprecher. In den vergangenen Tagen wurde berichtet, dass ein Wolf auf private Grundstücke vordrang, um sich Nahrung zu beschaffen.

Normalerweise meiden Wölfe stark besiedelte Gegenden, da sie die Anwesenheit von Menschen auch nachts wahrnehmen. Jedoch können Wölfe, die im städtischen Bereich durch aktive oder passive Futterkonditionierung positive Erfahrungen machen, immer unbekümmerter in dicht besiedelte Gebiete vordringen. Dies stellt ein potenzielles Risiko dar, das die Behörden durch präventive Aktionen minimieren wollen.

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Vergrämungsmaßnahmen: Lärm und Licht im Einsatz

Die Wolfs-Experten der Behörden reagieren mit sogenannten Vergrämungen, bei denen versucht wird, die Tiere zu vertreiben und abzuschrecken, um ihr Verhalten zu ändern. Die Stadt Spremberg setzte dafür bereits Leucht- und Knallmunition ein. Gemäß der Wolfsverordnung in Brandenburg sind folgende Methoden und Geräte zur Vergrämung zugelassen:

  • Gummigeschosse, Warn- oder Schreckschüsse
  • Künstliche Lichtquellen, Spiegel oder andere beleuchtende oder blendende Vorrichtungen
  • Akustische, elektrische oder elektronische Geräte

Bei zufälligen Begegnungen mit einem Wolf darf jeder handeln: Lärm machen, klatschen oder mit stumpfen Gegenständen werfen, ohne das Tier zu verletzen. Zeigt ein Wolf auffälliges Verhalten, kann das Landesamt für Umwelt gezielte Maßnahmen wie die Vergrämung erlauben, wobei von gezielten und wiederholten „Strafreizen“ die Rede ist.

Gefahrenlage und präventive Maßnahmen für die Bevölkerung

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht laut Behörde für Menschen in Spremberg und Weskow keine konkrete Gefahr. Die Wölfe dort zeigen nachweislich Fluchtverhalten gegenüber Menschen. Dies könne sich aber ändern, weshalb das LfU mit den Vergrämungsmaßnahmen das erlernte Verhalten der Wölfe wieder auslöschen will.

Die Bevölkerung wurde aufgefordert, keine frei zugänglichen Nahrungsquellen zu ermöglichen. Essensreste im Freien sind tabu, und organische Abfälle sollten in verschlossenen Restmüllbehältern entsorgt werden. Diese präventiven Schritte sind entscheidend, um zu verhindern, dass Wölfe sich an Siedlungen als Futterplätze gewöhnen.

Letzte Konsequenzen bei anhaltenden Problemen

Wenn eine Vergrämung nicht wirkt oder nicht möglich ist, kann ein Wolf getötet werden, wenn er problematisches oder aggressives Verhalten gegen Menschen zeigt. Das Landesamt für Umwelt teilte dazu mit: „Wenn sich die Vergrämungsmaßnahmen nicht nachhaltig auf das Verhalten der Wölfe auswirken und die Wölfe weiterhin aktiv oder passiv gefüttert werden, kann die Entnahme des betreffenden Wolfes bzw. der betreffenden Wölfe die letzte, zwingende Konsequenz sein.“

Bei „Gefahr im Verzuge“ darf die Polizei jederzeit handeln, wobei dann das Ordnungsrecht Vorrang vor dem Artenschutz hat. Diese Eskalationsstufen sollen sicherstellen, dass sowohl die Sicherheit der Bevölkerung als auch der Artenschutz angemessen berücksichtigt werden.

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