Gerichtsurteil zu Solarpark bei Kuhz: Gemeinde Boitzenburger Land überrascht von B-Plan-Kippung
Gericht kippt Bebauungsplan für Solarpark - Gemeinde überrascht

Gerichtsurteil zu Solarpark bei Kuhz: Gemeinde Boitzenburger Land überrascht von B-Plan-Kippung

Die Gemeinde Boitzenburger Land steht nach einem überraschenden Gerichtsurteil vor einer rechtlichen Herausforderung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat den Bebauungsplan für eine großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kuhz für unwirksam erklärt. Die bereits seit 2023 in Betrieb befindliche Anlage eines privaten Investors umfasst 128 Hektar und war von Anfang an auch von Protesten begleitet.

Überraschung in der Gemeindeverwaltung

„Weder unser Anwalt, der unsere Gemeinde in dem Fall vertritt, noch ich haben damit gerechnet“, erklärte Bürgermeister Frank Zimmermann (parteilos) am Freitag gegenüber der Redaktion. Die Gemeindevertretung hatte den umstrittenen Bebauungsplan gemeinsam mit zwei weiteren Plänen bereits im Jahr 2021 beschlossen. Gegen die größte Anlage war der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit einer Normenkontrollklage vorgegangen.

Die Umweltorganisation hatte zahlreiche Mängel in dem Plan gerügt und das Ziel verfolgt, diesen für unwirksam erklären zu lassen. Mit dem aktuellen Urteilsspruch des OVG war das Verfahren nun erfolgreich. Das Gericht hat gegen sein Urteil keine Revision zugelassen, wie Pressesprecher Thomas Jacob bereits am Donnerstag mitteilte.

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Rechtliche Unsicherheit und nächste Schritte

Wie die Gemeinde mit dem Urteil umgehen wird, ist nach Aussage des Bürgermeisters noch völlig offen. „Wir warten jetzt erst einmal die Urteilsbegründung ab und werden uns dann mit unserem Anwalt beraten“, sagte Frank Zimmermann. Zwar bestehe die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen, über die dann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsse, doch zunächst wolle man die schriftliche Begründung des OVG abwarten.

Der Bürgermeister betonte, dass das überraschende Urteil ihm keine schlaflosen Nächte bereiten werde. „Das Urteil dürfte auf den Betrieb der Anlage keinen Einfluss haben“, erklärte er mit Verweis auf die bereits erteilte Baugenehmigung. Die Investitionen im Boitzenburger Land in Photovoltaik-Freiflächenanlagen waren trotz der Mehrheitsentscheidung der Gemeindevertreter für den Ausbau erneuerbarer Energien von Protesten begleitet worden.

BUND feiert Erfolg und kritisiert Planungsmängel

Auf Seiten des BUND herrscht verständliche Freude über den Gerichtserfolg. Axel Heinzel-Berndt, Umweltreferent des BUND Brandenburg, verfolgte den Urteilsspruch gemeinsam mit dem Anwalt der Umweltorganisation vor Ort. „Das Urteil zeigt, dass in dem Planverfahren die Belange des Umwelt- und Naturschutzes nicht genügend berücksichtigt worden waren“, sagte er unserer Redaktion.

Der Umweltreferent betonte, dass der BUND grundsätzlich Energie aus Solaranlagen befürworte. „Grundsätzlich brauchen wir Photovoltaik. Wir wollen raus aus fossilen Energieträgern. Atomstrom wollen wir auch nicht. Photovoltaik ist daher eine wertvolle Ergänzung“, erklärte Axel Heinzel-Berndt. Allerdings weise der Bebauungsplan der Gemeinde Boitzenburger Land erhebliche Mängel auf.

Konkrete Kritikpunkte am Bebauungsplan

Zu den kritisierten Punkten gehören:

  • Die Größe der 128 Hektar umfassenden Anlage als massiver Eingriff ins Landschaftsbild, der nicht ausreichend visualisiert worden sei
  • Unzureichende Erfassung der Vogelwelt sowie von Amphibien und Reptilien
  • Entwertung eines Feldsolls als Lebensraum
  • Insgesamt mangelhafte Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzbelangen

„Der Bebauungsplan muss neu aufgestellt werden“, lautet das klare Fazit des BUND-Umweltreferenten. Die Gemeinde hatte sich bei der Aufstellung des Plans des Sachverstandes eines Planungsbüros bedient und betont, dass eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden habe. Auch der BUND habe seine Stellungnahme abgegeben, wie Bürgermeister Zimmermann informierte.

Die Gründe des BUND, gegen den B-Plan vorzugehen, könne er momentan nicht nachvollziehen, sagte der Bürgermeister. Die rechtliche Auseinandersetzung um den Solarpark bei Kuhz zeigt die Spannungen zwischen dem beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes in der konkreten Planungspraxis.

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