Gericht kippt Bebauungsplan für Solarpark in Uckermark - BUND siegt gegen Gemeinde
Solarpark-Bebauungsplan in Uckermark für ungültig erklärt

Bebauungsplan für Solarpark in Uckermark gerichtlich für ungültig erklärt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Bebauungsplan der Gemeinde Boitzenburger Land für eine großflächige Photovoltaik-Anlage in der Uckermark für unwirksam erklärt. Damit gab das Gericht dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) recht, der gegen die Gemeinde geklagt hatte.

Umweltverband kritisiert fehlerhafte Standortbewertung

Der BUND hatte zahlreiche Mängel an dem Bebauungsplan gerügt, der die Grundlage für die größte von drei geplanten Flächen bildete. Laut Gericht kritisierte der Umweltverband insbesondere, dass der Standort aus umwelt- und naturschutzrechtlicher Sicht unzutreffend bewertet worden sei. Die Gemeinde hatte den Bebauungsplan bereits im Jahr 2021 festgesetzt und damit die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf einer Ackerfläche von etwa 128 Hektar geschaffen.

„Wir haben die Qualität der Unterlagen gerügt. Das hat das Gericht bestätigt“, sagte ein Sprecher des BUND in Potsdam. „Das sei ein großer Erfolg. Die Gemeinde müsse nun den Bebauungsplan erneuern.“ Allerdings räumte der Sprecher ein, dass er nicht mit einem Abriss der bereits entstandenen Anlage rechne.

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Unklare Folgen trotz gerichtlichem Erfolg

Welche konkreten Folgen sich aus dem Gerichtsurteil ergeben, bleibt vorerst offen. Der Betreiber der Photovoltaik-Anlage verfügt über eine Baugenehmigung, die von der aktuellen Gerichtsentscheidung nicht berührt wird. Auf der Grundlage des nun für ungültig erklärten Bebauungsplans ist in der Gemeinde eine der größten Photovoltaik-Anlagen Deutschlands entstanden.

Der BUND hatte im Jahr 2023 beim Oberverwaltungsgericht beantragt, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären – und damit Erfolg. Der Plan war einer von insgesamt drei Bebauungsplänen für Solarparks in der Region. Die Umwelt- und Naturschützer waren vor Gericht gezogen, weil die Gemeinde aus ihrer Sicht gravierende Fehler bei der Standortwahl gemacht hatte.

Die Gemeinde Boitzenburger Land muss nun den Bebauungsplan überarbeiten und neu bewerten. Das Gerichtsurteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen umwelt- und naturschutzrechtlichen Prüfung bei der Planung großer Solarprojekte, auch wenn diese der Energiewende dienen sollen.

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