Umwelt-Mafia im Visier: Polizei soll verdeckt ermitteln
Umwelt-Mafia im Visier – Polizei verdeckt ermitteln

Das Bundeskabinett will heute einen Gesetzentwurf beschließen, der Umweltstraftaten härter bestraft. Vorgesehen sind unter anderem höhere Freiheitsstrafen und Geldbußen für Unternehmen. Mit der Reform wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Härtere Strafen für Umweltdelikte

Wer vorsätzlich katastrophale Umweltschäden verursacht, etwa eine Ölpest, soll künftig mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Auch die Höchstbeträge für Geldbußen gegen Unternehmen steigen. „Klärschlamm im Wald, Chemikalien im Fluss, Altöl im Boden – Umweltstraftaten hinterlassen Zerstörung und bedrohen Mensch und Natur“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Es sei wichtig, den Rechtsstaat im Kampf gegen Umweltkriminalität zu stärken.

Organisierte Kriminalität im Fokus

Für Banden, die gewerbsmäßig radioaktive Stoffe oder besonders gefährliche Abfälle illegal entsorgen, soll ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gelten. Zudem wird der Straftatbestand der Luftverunreinigung verschärft, eine Konsequenz aus dem Dieselskandal. Künftig soll nicht nur die Gefährdung von Wasser, Luft, Tieren, Pflanzen und der menschlichen Gesundheit sanktioniert werden, sondern auch die Schädigung eines Ökosystems.

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Schwierige Verfolgung von Umweltdelikten

Experten betonen, dass Umweltdelikte schwer zu verfolgen sind. „Umweltbehörden, Staatsanwaltschaft und Polizei müssen eng zusammenarbeiten“, sagte Umweltrechtsexperte Stephan Sina vom Ecologic Institut. „Und jemand muss die relevanten Werte kontrollieren.“

Strafbarkeit bereits bei Versuch

Die Reform senkt die Schwelle für Strafbarkeit. „Strafbar ist bereits, wer unmittelbar zur Begehung der Umweltstraftat ansetzt“, erklärte der Wirtschaftsstrafrechtler Felix Rettenmaier. „Bereits der unsachgemäße Umgang mit gefährlichen Stoffen kann strafbar sein, ohne dass eine tatsächliche Beeinträchtigung der Umwelt eintreten muss.“

Risiken für Unternehmen und Manager

Für Vorstandsmitglieder steigt das persönliche Risiko, wenn sie ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen. „Wird durch die Umweltstraftat ein irreversibler Schaden hervorgerufen, drohen auch Vorständen mehrjährige Haftstrafen“, so Rettenmaier. Der Entwurf sieht Freiheitsstrafen von einem bis zehn Jahren vor, wenn ein Ökosystem von beträchtlicher Größe zerstört oder ein Gewässer, Boden oder Luft erheblich geschädigt wird.

Neuer Tatbestand: Ökozid

Die Reform führt einen neuen qualifizierten Tatbestand ein: die vorsätzlich begangene Umweltstraftat mit katastrophalen Folgen, vergleichbar mit einem Ökozid. Ein Beispiel wäre, wenn ein ganzer Fluss kippt. „Dieser Tatbestand enthält unbestimmte Rechtsbegriffe, die Gerichte auslegen müssen“, sagte Sina.

Umweltkriminalität als Geschäftsmodell

Europol zufolge sind Umweltstraftaten für Kriminelle ebenso profitabel wie Drogenschmuggel, aber die Strafen sind niedriger und die Aufdeckung schwieriger. Illegale Müllschmuggel und Handel mit geschützten Arten sind für viele Gruppen Routine. Erlöse fließen teils in die Terrorfinanzierung. „Traditionelle Mafia-ähnliche Banden nutzen oft dieselben Routen wie für andere Aktivitäten“, so Europol.

Verdeckte Ermittlungen der Polizei

Um der Umwelt-Mafia auf die Spur zu kommen, soll die Polizei künftig verschlüsselte Kommunikation überwachen dürfen. Dies ist beschränkt auf schwere Straftaten, die von Gruppen begangen werden, um Geld zu verdienen, etwa illegale Abfallentsorgung.

Entwicklung in Deutschland

Die Zahl der bekanntgewordenen Umweltstraftaten in Deutschland ist zwischen 2013 und 2024 von 19.652 auf 17.933 Fälle gesunken, ein Rückgang um neun Prozent. Experten vermuten jedoch, dass dies auf geringere Kontrollkapazitäten zurückzuführen ist. „Die verringerten Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umweltrechts sind eine wesentliche Ursache“, heißt es in einer Publikation des Umweltbundesamts.

Ausblick

Wie wirksam die Reform sein wird, hängt laut Sina entscheidend von der personellen Ausstattung der Behörden ab. Nur mit genügend qualifiziertem Personal könnten Umweltstraftaten erfolgreich verfolgt werden.

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