Milliardenschwere Gehaltserhöhungen für Beamten geplant
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutliche Gehaltssteigerungen für Beamte vorsieht. Die Pläne sehen höhere Grundgehälter und komplett neue Besoldungstabellen vor, die den Bundeshaushalt in diesem Jahr mit 3,39 Milliarden Euro und im kommenden Jahr 2027 mit weiteren 3,52 Milliarden Euro belasten werden. Zusätzlich kommen rückwirkend für das vergangene Jahr noch gut 707 Millionen Euro hinzu.
Verfassungsgerichtsurteil als Auslöser
Hintergrund der milliardenschweren Vorlage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen November. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass viele Beamte des Landes Berlin über Jahre hinweg verfassungswidrig schlecht bezahlt wurden. Das Gericht urteilte, dass das Einkommen von Beamten mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung entsprechen muss. Für die Jahre 2008 bis 2020 wurde die Besoldung der Landesbeamten als größtenteils verfassungswidrig eingestuft.
Zur Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben plant Innenminister Dobrindt nun eine durchschnittliche Gehaltserhöhung von elf Prozent für Beamte. Dies stellt eine der umfangreichsten Besoldungsreformen der letzten Jahre dar.
Konkrete Steigerungen für verschiedene Berufsgruppen
Nach Informationen der „BILD-Zeitung“ sollen die Gehaltssteigerungen je nach Besoldungsgruppe unterschiedlich ausfallen:
- Polizeimeister (Besoldungsstufe A7) erhalten eine Erhöhung um 403 Euro brutto auf monatlich 4.198 Euro brutto, was einem Plus von 10,6 Prozent entspricht
- Ein Oberst bei der Bundeswehr soll 963 Euro mehr bekommen
- Ein beamteter Staatssekretär erhält sogar 3.264 Euro zusätzlich, was bei einem monatlichen Zielgehalt von 19.831 Euro einem Plus von 19,7 Prozent entspricht
Dabei ist wichtig zu unterscheiden zwischen Parlamentarischen Staatssekretären, die auf Zeit gewählt werden, und beamteten Staatsekretären, die dauerhaft im Dienst stehen.
Politische Reaktionen und Kritik
Benjamin Strasser (FDP), ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, äußert sich kritisch: „Urteile des Verfassungsgerichts sind umzusetzen. Daran besteht kein Zweifel. Klar ist aber auch, dass der Innenminister bei dieser angespannten Finanzlage nicht über eine Eins-zu-eins-Umsetzung des Urteils hinaus weitere Gehaltserhöhungen durch die Hintertür durchsetzen darf, während der Rest der Bevölkerung auf jeden Cent achten muss.“
Der Bundestagsabgeordnete Axel Müller (CDU) aus Ravensburg betont dagegen: „An den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts kommen wir als Gesetzgeber aber nicht vorbei.“ Er weist darauf hin, dass es sich beim vorliegenden Text zunächst um einen Referentenentwurf handelt, der noch im parlamentarischen Verfahren geprüft werden muss.
Zeitplan und Verfahren
Bei dem vorgelegten Entwurf handelt es sich um einen sogenannten Referentenentwurf, zu dem nun Fachverbände Stellung nehmen können. Der Plan sieht vor, dass Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zunächst rückwirkend zum 1. April 2025 um drei Prozent linear angehoben werden. In einem zweiten Schritt sollen die Bezüge dann zum 1. Mai 2026 neu festgesetzt werden.
Laut Entwurf wird dabei sichergestellt, dass die Bezüge „nominell nicht geringer ausfallen als wären die Bezüge um 2,8 Prozent angehoben worden“. Damit die Neuregelung tatsächlich in Kraft treten kann, müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen.
Grundsätzliche Kritik am öffentlichen Dienst
Strasser übt darüber hinaus grundsätzliche Kritik an der Ausgabenpolitik des Bundes: „Was diese Regierung immer noch liegen lässt, ist ein wirklicher Abbau von Beamtenstellen - gerade in den Ministerien. Über 12 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland arbeiten mittlerweile im öffentlichen Dienst. Rund ein Drittel davon sind Beamte. Wer wirklich entbürokratisieren will, muss staatliche Aufgaben streichen und danach Beamtenstellen spürbar abbauen.“
Die Debatte um die Beamtenbesoldung zeigt damit nicht nur finanzpolitische Dimensionen auf, sondern berührt auch grundsätzliche Fragen zum Umfang und zur Effizienz des öffentlichen Dienstes in Deutschland.



