Arbeitsagentur mahnt: Meldepflicht für schwerbehinderte Beschäftigte endet am 31. März
Meldepflicht für Schwerbehinderte endet am 31. März

Arbeitsagentur erinnert an Meldepflicht für schwerbehinderte Beschäftigte

Die Agentur für Arbeit Greifswald weist eindringlich darauf hin, dass Arbeitgeber die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 31. März 2026 melden müssen. Diese jährliche Anzeigepflicht betrifft alle Betriebe mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen, die gesetzlich verpflichtet sind, mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Elektronische Meldung als bevorzugter Weg

„Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus dem Jahr 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum Stichtag eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden“, betont Kristina Birkholz, Sprecherin der Arbeitsagentur. Sie empfiehlt die elektronische Übermittlung als schnellste und einfachste Methode. Eine kostenlose Software namens IW-Elan unterstützt Arbeitgeber bei der Erstellung und dem Versand der erforderlichen Daten.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Unternehmen, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- oder Inklusionsamt leisten. Seit dem 1. Januar 2024 hat sich diese Abgabe für Arbeitgeber erhöht, die über das gesamte Jahr hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Die genaue Höhe der Zahlungspflicht lässt sich mit der Software IW-Elan berechnen.

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Förderung der beruflichen Teilhabe

Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe dienen der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Dazu gehören:

  • Die Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze
  • Die Vergabe von Eingliederungszuschüssen für schwerbehinderte Mitarbeiter
Unternehmen, die Menschen mit einer Schwerbehinderung einstellen möchten, können sich an ihren Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service wenden, um sich über spezielle Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten beraten zu lassen.

Hintergrund und regionale Bedeutung

Die neuen, nach Betriebsgröße gestaffelten Zahlbeträge kamen erstmals mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 zur Anwendung. Diese Regelung unterstreicht die Bedeutung eines inklusiven Arbeitsmarktes in der Region Vorpommern. Arbeitgeber, die weitere Informationen benötigen, können sich unter der Telefonnummer 0800 4 5555 20 an die Arbeitsagentur wenden.

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