Heizungsreform: Das Gebäudeenergiegesetz wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Bundeskabinett hat eine umfassende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den Weg gebracht. Künftig soll das Gesetz den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) tragen. Die schwarz-rote Bundesregierung will damit einen klaren Bruch mit der Politik der vorherigen Ampel-Koalition vollziehen. Der frühere Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte mit dem Heizungsgesetz für viel Kritik gesorgt, da es als zu bevormundend empfunden wurde. Nun soll Technologieoffenheit im Vordergrund stehen. Hauseigentümer erhalten mehr Freiheiten bei der Wahl ihrer Heizsysteme, müssen jedoch bestimmte Auflagen erfüllen, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Wegfall der 65-Prozent-Quote
Die umstrittene 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt. Diese Regelung hatte vorgeschrieben, dass seit 2024 in Neubauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach von einem „Zwang zur Wärmepumpe“, der nun abgeschafft wird. Stattdessen können Hauseigentümer künftig auch neue Öl- oder Gasheizungen einbauen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die Bio-Treppe als neues Instrument
Ein zentrales Element der Reform ist die sogenannte Bio-Treppe. Sie sieht vor, dass ab 2029 beim Betrieb einer Öl- oder Gasheizung schrittweise ein steigender Anteil an Biokraftstoffen wie Biomethan oder Bioheizöl eingesetzt werden muss. Konkret sind folgende Mindestanteile geplant: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 35 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Diese Regelung soll den Umstieg auf klimafreundlichere Brennstoffe erleichtern, ohne die Bürger zu überfordern.
Grüngasquote für bestehende Heizungen
Ab 2028 ist zudem eine Grüngasquote von bis zu einem Prozent für bestehende Heizungen vorgesehen. Dadurch sollen bereits vor der vollen Wirksamkeit der Bio-Treppe CO₂-senkende Effekte erzielt werden. Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Sepp Müller (CDU) betonte, dass diese Maßnahmen effektiver seien als die vorherige Ampel-Politik.
Technologieoffenheit und Förderung
Die Reform setzt auf Technologieoffenheit: Neben Wärmepumpen, die weiterhin stark gefördert werden, sind auch Hybridmodelle, Biomasse-Pelletheizungen und Fernwärme möglich. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bis mindestens 2029 bestehen und bezuschusst klimafreundliche Alternativen mit bis zu 70 Prozent. Allerdings gilt die Förderung nicht für den Einbau neuer Öl- oder Gasheizungen. Die Nachfrage nach Wärmepumpen ist bereits stark gestiegen: Im Jahr 2025 hatten sie einen Marktanteil von 48 Prozent, der Absatz legte um 55 Prozent auf 299.000 Geräte zu.
Kritik und Bedenken
Oppositionspolitiker der Grünen sowie Umwelt- und Immobilienverbände kritisieren die Reform scharf. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) warnt, dass die Öffnung für fossile Heizungen den Klimapfad des Gebäudesektors gefährde. Greenpeace bezweifelt, dass ausreichend nachhaltige Biokraftstoffe verfügbar sein werden, und sieht für Verbraucher ein Kostenrisiko. Auch die Bioenergiebranche äußert Skepsis. Die Bundesregierung verweist jedoch auf Gutachten, die ein ausreichendes Potenzial für Biomethan und Bioöle in Deutschland und Europa belegen.
Auswirkungen auf Mieter und Vermieter
Für Mieter, die wenig Einfluss auf das Heizsystem haben, sieht das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz eine Aufteilung der Kosten für Gasnetzentgelte, CO₂-Bepreisung und teurere Biokraftstoffe zwischen Vermieter und Mieter zur Hälfte vor. Der Mieterbund begrüßt diese 50/50-Regelung, während der Immobilienverband Deutschland sie als „bizarr“ bezeichnet. Die Koppelung des Heizungsgesetzes an die kommunale Wärmeplanung wird aufgehoben. Bürger müssen sich künftig eigenverantwortlich um ihre Heizungsfrage kümmern, was insbesondere im ländlichen Raum, wo Fernwärme oft keine Option ist, als Vorteil gesehen wird.
Ausblick und nächste Schritte
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) kündigte eine Evaluation im Jahr 2030 an, um gegebenenfalls nachzusteuern. Die Bundesregierung zeigt sich zuversichtlich, mit der Reform die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Die Diskussion um die richtige Heizungspolitik dürfte jedoch weitergehen.



