Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das umstrittene Heizungsgesetz verabschiedet. Der Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sieht vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dies betrifft vor allem Öl- und Gasheizungen.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Das Gesetz soll schrittweise in Kraft treten. Ab 2024 gilt die 65-Prozent-Regel für Neubauten in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen. Bis 2028 müssen dann auch dort die neuen Vorgaben erfüllt werden.
Sozialverträgliche Gestaltung
Um die Bürger nicht zu überfordern, sind umfangreiche Förderungen vorgesehen. So sollen bis zu 70 Prozent der Investitionskosten vom Staat übernommen werden können, wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Auch für Vermieter gibt es Zuschüsse.
Das Gesetz ist Teil des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das die Koalition nach langem Ringen auf den Weg gebracht hat. Kritiker befürchten hohe Kosten für Hausbesitzer und Mieter. Die Bundesregierung betont hingegen, dass das Gesetz notwendig sei, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.
Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Opposition hat bereits angekündigt, das Vorhaben im Parlament zu bekämpfen. Die endgültige Verabschiedung wird noch vor der Sommerpause erwartet.



