Finanzminister Klingbeil will Ehegattensplitting durch neues Modell ersetzen
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (48, SPD) hat mit seiner Ankündigung, das Ehegattensplitting abschaffen zu wollen, in der vergangenen Woche für erhebliche Aufregung gesorgt. Der Vizekanzler plant nun ein neues Modell für zukünftige Ehepaare, das ebenfalls Entlastungen in der Familienkasse bringen soll – allerdings in den meisten Fällen deutlich geringere als bisher.
Das Realsplitting als neues Konzept
Klingbeils Idee sieht vor, das bisherige Ehegattensplitting durch ein sogenanntes Realsplitting zu ersetzen. Dabei könnten Ehepartner einen festgesetzten Freibetrag so untereinander aufteilen, dass sich dies optimal auf ihre Steuerlast auswirkt. Im Normalfall würde der weniger Verdienende seinen Freibetrag an den Besserverdienenden übertragen, um die Einkommenssteuer zu reduzieren.
Laut einer Ministervorlage zur Modernisierung des Ehegattensplittings, aus der der Spiegel zitiert, soll als Freibetrag jener Betrag gelten, den ein geschiedener oder getrennt lebender Ehepartner maximal als Unterhaltszahlung steuerlich abschreiben kann. Dieser liegt aktuell bei 13.805 Euro.
Das Realsplitting stärkt die Partnerschaften, ohne bestimmte Lebensmodelle steuerlich zu privilegieren, begründet das Finanzministerium diesen neuen Ansatz.
Konkrete Auswirkungen auf verschiedene Paarkonstellationen
Die Umstellung hätte unterschiedliche Folgen für Paare:
- Paare mit sehr unterschiedlich hohen Einkommen oder nur einem Verdiener hätten netto deutlich weniger als mit dem bisherigen Ehegattensplitting.
- Paare mit ähnlichem Einkommen würden laut Ministervorlage keine Unterschiede feststellen.
Steuerexperte Tobias Henze vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat für den Spiegel konkrete Beispiele durchgerechnet:
- Fall 1: Ein Ehepartner verdient 100.000 Euro jährlich, der andere hat kein Einkommen. Im Vergleich zum Ehegattensplitting würde sich die Ersparnis beim Realsplitting um rund 4.100 Euro pro Jahr verschlechtern.
- Fall 2: Ein Einkommen liegt bei 70.000 Euro, das andere bei 25.000 Euro. Die Einbußen im Vergleich zum Ehegattensplitting würden bei knapp 300 Euro jährlich liegen.
Bestandsschutz für bestehende Partnerschaften
Für bereits bestehende Ehen soll weiterhin das traditionelle Ehegattensplitting gelten. Dieses kostet den Staat derzeit jedes Jahr rund 25 Milliarden Euro. Die geplante Reform zielt somit primär auf zukünftige Ehepaare ab und soll langfristig zu einer gerechteren steuerlichen Behandlung verschiedener Lebensmodelle führen.



