Energieausweis wird grundlegend reformiert
Für Hausbesitzer, Vermieter und Verkäufer von Immobilien stehen ab Mai 2026 tiefgreifende Veränderungen beim Energieausweis an. Die neue EU-Gebäuderichtlinie bringt eine überarbeitete Skala, erweiterte Vorlagepflichten und strengere Sanktionen mit sich. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Zwei Arten von Energieausweisen im Vergleich
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet bereits seit 2020 zwischen zwei Varianten des Energieausweises. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre und ist relativ schnell erstellt. Allerdings bildet er die energetische Qualität des Gebäudes nur eingeschränkt ab, da das Ergebnis stark vom individuellen Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner beeinflusst wird.
Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der baulichen Eigenschaften wie Dämmung, Fenster und Heizsystem. Diese Methode ist zwar aufwendiger und teurer, liefert dafür aber objektive Werte, die unabhängig vom Nutzerverhalten sind.
Gültigkeit und Ausstellungsberechtigung
Beide Ausweisvarianten sind zehn Jahre lang gültig und können nicht verlängert werden. Nach Ablauf dieser Frist muss zwingend ein neues Dokument erstellt werden. Ausstellen dürfen Energieausweise ausschließlich qualifizierte Fachleute gemäß § 88 GEG. Dazu zählen Architekten, Ingenieure, Physiker sowie speziell geschulte Handwerksbetriebe.
Pflichten und Sanktionen für Eigentümer
Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben (§ 80 GEG). Vermieter sollten das Dokument bereits vor den ersten Besichtigungen bereithalten, damit Interessenten den Energieverbrauch verschiedener Objekte vergleichen können. Wer keinen Ausweis vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Neue EU-Regelungen ab 2026
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist seit Mai 2024 in Kraft und muss bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies voraussichtlich über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Die wichtigsten Neuerungen:
- Eine neue einheitliche Skala von A bis G ersetzt die bisherige Einteilung A+ bis H
- Klasse A kennzeichnet Nullemissionsgebäude, Klasse G die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Bestands
- Bereits ausgestellte Ausweise bleiben bis zum Ende ihrer zehnjährigen Gültigkeit bestehen
- Voraussichtlich wird der Energieausweis künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen Pflicht
- Ein neuer Ausweis wird erforderlich, wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle saniert werden oder die Sanierungskosten 25 Prozent des Gebäudewerts übersteigen
Diese Reformen zielen darauf ab, die Transparenz über die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen und die Modernisierung des Bestands voranzutreiben. Hausbesitzer sollten sich frühzeitig über die neuen Pflichten informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.



