Staat greift durch: Kampf gegen Schrottimmobilien und Sozialbetrug eskaliert
Verwahrloste Häuser, die trotz bewohnter Zustände langsam zerfallen, feuchte Gemäuer mit fauligem Geruch – solche Bilder prägen zunehmend das Stadtbild vieler Gemeinden. Was als einzelnes, unbewohntes Gebäude vielleicht nur unschön wirkt, entwickelt sich zum massiven Problem, wenn mehrere Immobilien gleichzeitig verwahrlost und dennoch bewohnt sind. Das Bundesbauministerium hat nun ein entschlossenes Vorgehen gegen diese sogenannten „Schrottimmobilien“ angekündigt und plant ein umfassendes Upgrade des Baugesetzbuches. Dabei geht es nicht nur um die maroden Gebäude selbst, sondern auch um den damit verbundenen Missbrauch von Sozialleistungen, dessen Ausmaß nur geschätzt werden kann.
Lebensbedrohliche Zustände in Nordrhein-Westfalen aufgedeckt
Nordrhein-Westfalen zählt zu den Bundesländern, in denen das Problem besonders virulent ist. Bei einer großangelegten Razzia Anfang März in zwölf Städten – darunter Gelsenkirchen, Duisburg und Dortmund – überprüften mehr als 300 Einsatzkräfte rund 265 Wohneinheiten, die als Schrottimmobilien gelten. Acht dieser Objekte wurden sofort geschlossen. Die Kontrolleure fanden lebensbedrohliche Mängel beim Brandschutz, massiven Schimmelbefall, kaputte Fenster, defekte Heizungsanlagen inklusive Warmwasserversorgung und extreme Vermüllung.
In 42 Fällen bestand ein Anfangsverdacht auf Mietwucher, wie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung mitteilte. Das bedeutet, dass die Mieter für die heruntergewirtschafteten Wohnungen überhöhte Preise zahlen mussten – bis zu 42 Euro pro Quadratmeter wurden verlangt. Bezahlt haben letztlich jedoch die Jobcenter, da die Bewohner, überwiegend Zuwanderer aus osteuropäischen Ländern, von Sozialleistungen leben.
Systematischer Sozialleistungsmissbrauch in Milliardenhöhe
Die Razzien in Nordrhein-Westfalen ergaben 203 Verdachtsfälle, dass Bürgergeld zu Unrecht bezogen wurde. In 22 Fällen wird geprüft, ob beim Kindergeld getrickst wurde, dazu kommen 52 Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit und 224 Meldeverstöße. Das ZDF-Magazin „Frontal“ nannte kürzlich eine Summe von rund fünf Milliarden Euro, die durch systematischen Missbrauch von Sozialleistungen entstehe. Offizielle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu offenen Rückforderungen beim unrechtmäßig ausbezahlten Bürgergeld belaufen sich auf 4,4 Milliarden Euro.
Die Migranten in diesen Schrottimmobilien sind dabei in einer zwiespältigen Position: Sie sind sowohl Opfer der unwürdigen Wohnverhältnisse als auch Beschuldigte im Zusammenhang mit Sozialleistungsbetrug. Die Behörden interessieren sich für die Schrottimmobilien daher nicht nur wegen des baulichen Zustands und der Auswirkungen auf die Nachbarschaft, sondern auch wegen des Sozialleistungsbetrugs durch EU-Bürger.
Politische Initiativen auf Bundes- und Landesebene
Der Schaden scheint groß genug zu sein, dass sich die politisch Verantwortlichen zum Handeln entschlossen zeigen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung in Düsseldorf hat Mitte März ein „Faires-Wohnen-Gesetz“ auf den Weg gebracht, um die Möglichkeiten der Kommunen im Kampf gegen Schrottimmobilien zu stärken. Parallel arbeitet das Bundesbauministerium unter Verena Hubertz an einem Upgrade des Baugesetzbuches mit besonderem Fokus auf Schrottimmobilien.
Was bereits bekannt ist: Die SPD-Politikerin will darin ein Instrument etablieren, das in der Unionsfraktion auf Widerstand stoßen dürfte: Enteignung. „Bei Schrottimmobilien gilt: Eigentum verpflichtet“, teilte Hubertz mit. Im Extremfall müssten Kommunen „auch das scharfe Schwert der Enteignung einsetzen können, wenn Wohnraum bewusst verfallen gelassen wird“. Dies soll jedoch nur als Ultima Ratio möglich werden, wenn alle anderen Versuche wie ein Instandsetzungsgebot wirkungslos bleiben.
Weitere Maßnahmen und unterschiedliche Landesperspektiven
Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang genannt wird: Kommunen sollen künftig ein Vorkaufsrecht haben, wenn Extremisten oder Interessenten mit Verbindungen zur organisierten Kriminalität eine Immobilie erwerben wollen. Beispielsweise, wenn Rechtsextremisten versuchten, sich in ein Dorf einzukaufen.
In Ländern wie Baden-Württemberg und Bayern, wo vergleichsweise wenige nutzbare Wohnungen leer stehen, sind Schrottimmobilien nicht das drängendste Problem, existieren aber dennoch. In Mannheim beispielsweise hat die Stadtverwaltung über Jahre hinweg durch gezielten Erwerb und Sanierungen das Problem im Stadtteil Neckarstadt-West in den Griff bekommen.
Vielleicht sind solche Erfolge ein Grund, warum die Landesregierung in Baden-Württemberg bislang weitere gesetzliche Regelungen skeptisch sieht. Die Kommunen hätten heute bereits diverse Eingriffsmöglichkeiten, heißt es aus dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Schon vor Jahren sei die Idee eines Landes-Wohnungsaufsichtsgesetzes wegen des zusätzlichen Bürokratieaufwands verworfen worden. Zu den Plänen von Hubertz kann sich das Ministerium noch nicht äußern, da sie noch nicht vorliegen. Aber klar sei: Enteignungen könnten nur das allerletzte Mittel sein.
Unterstützung vom Deutschen Städtetag
Beim Deutschen Städtetag, der die Interessen von rund 3200 Städten und Gemeinden vertritt, kommen sowohl die Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung als auch des Bundesbauministeriums positiv an. Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Städtetages in NRW und Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, betont: „Es ist gut, dass das Land den Instrumentenkasten der Kommunen erweitern will. Die Städte brauchen mehr Handhabe, wenn Eigentümer ihre Gebäude verwahrlosen lassen.“
Die Politik zeigt sich entschlossen, nicht länger zuzuschauen, während Sozialmissbrauch und verwahrloste Immobilien das Stadtbild prägen und die Lebensbedingungen der Bewohner gefährden. Mit neuen Gesetzen und verschärften Maßnahmen soll dem Problem nun systematisch begegnet werden.



