Schock für Kreuzfahrer: Nachträgliche Treibstoffzuschläge machen gebuchte Reise teurer
Zwei leidenschaftliche Kreuzfahrer von der Schwäbischen Alb sind empört. Für ihre bereits gebuchte und bezahlte Traumreise nach Norwegen müssen sie plötzlich 280 Euro zusätzlich bezahlen. Der Grund: Ein Treibstoffzuschlag aufgrund der geopolitischen Spannungen im Nahen Osten, insbesondere durch den Iran-Konflikt. Diese Situation könnte zahlreiche Frühbucher von Pauschalreisen betreffen.
Die Traumreise wird zum Albtraum
Das Angebot klang verlockend: 14 Tage Kreuzfahrt ab Hamburg zu den norwegischen Fjorden, mit Polarlichtern und den Lofoten, für 1549 Euro pro Person in der Innenkabine. Die Reise mit der MS Vasco da Gama sollte vom 16. bis 30. August 2026 stattfinden und unter anderem Aufenthalte in Bergen, Geiranger, Kristiansund und Hammerfest umfassen. Zusätzlich waren 276 Euro pro Person für die An- und Abreise mit der Bahn einkalkuliert. Ein vermeintliches Schnäppchen, das das Paar über den Reiseveranstalter „Seereisedienst“ buchte.
Doch die Vorfreude wurde jäh gedämpft. Ein Brief des Veranstalters informierte die Urlauber über einen nachträglichen Treibstoffzuschlag von 10 Euro pro Person und Nacht. Insgesamt summiert sich dieser auf 280 Euro zusätzlich für die bereits bezahlte Kreuzfahrt. Der Veranstalter begründet dies mit den stark gestiegenen Treibstoffpreisen aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage, insbesondere an der Straße von Hormus.
Rechtliche Grundlagen für nachträgliche Preiserhöhungen
Rechtlich sind solche nachträglichen Preiserhöhungen bei Pauschalreisen unter bestimmten Bedingungen möglich. Laut Gesetz dürfen Reiseveranstalter die Preise bis zu 8 Prozent erhöhen, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn. Höhere Treibstoffkosten nach Vertragsabschluss zählen zu den möglichen Gründen. Viele Veranstalter haben entsprechende Änderungsvorbehaltsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verankert.
Reiserechtler Paul Degott erklärt: „Für die Berechnung der Erhöhung gibt es komplizierte Formeln, die auch in den AGB stehen. Im Einzelfall gehen die Veranstalter eher mit dem groben Daumen ran und darüber könnte man dann auch streiten.“ Liegt die Erhöhung über acht Prozent, haben Pauschalurlauber ein kostenloses Rücktrittsrecht, so das Europäische Verbraucherzentrum. Allerdings müssen Verbraucher die angegebenen Fristen beachten, da sonst die Erhöhung als angenommen gilt.
Unterschiede zu Fluglinien
Im Gegensatz zu Kreuzfahrtveranstaltern dürfen Fluglinien Preise nach Vertragsabschluss in der Regel nicht erhöhen. Anwalt Degott betont, dass dies eine nachträgliche Vertragsänderung darstellen würde. Airlines tragen grundsätzlich das unternehmerische Risiko, auch bei geopolitischen Krisen und deren Auswirkungen auf Treibstoffpreise. Macht eine Airline dennoch eine solche Erhöhung, müssen Verbraucher diese nicht hinnehmen.
Detaillierte Begründung des Veranstalters
Der Seereisedienst legt in seinem Schreiben detailliert dar, warum der Treibstoffzuschlag notwendig ist. Die MS Vasco da Gama hat einen durchschnittlichen Verbrauch von etwa 33 Tonnen Marine Gas Oil (MGO) pro Tag. Vor dem Kriegsbeginn lag der Preis bei 720 US-Dollar pro Tonne, bei der Kalkulation der Reisepreise wurde sogar von unter 700 US-Dollar ausgegangen. Aktuell liegt der Preis bei 1.500 US-Dollar pro Tonne, was Mehrkosten von etwa 800 US-Dollar pro Tonne bedeutet.
Hochgerechnet auf den Verbrauch entspricht dies einer täglichen Kostensteigerung von rund 26.400 US-Dollar. Unter Berücksichtigung des Wechselkurses sind das etwa 22.602,36 Euro pro Tag. Der Veranstalter geht für die Saison 2026 von einem geschätzten Durchschnittspreis von 1.100 US-Dollar pro Tonne aus, was immer noch zu Mehrkosten von 12.540 US-Dollar täglich führt. Verteilt auf alle 1000 Passagiere der MS Vasco da Gama ergibt sich daraus eine tägliche Kostensteigerung von etwa 10,74 Euro pro Gast.
Der Seereisedienst betont, dass nicht die gesamte Kostensteigerung an die Gäste weitergegeben wird und auf Verständnis hofft, da diese Mehrbelastung nicht allein vom Unternehmen getragen werden kann. Die weitere Entwicklung der Treibstoffpreise sei nicht vorhersehbar.
Diese Situation zeigt, dass Verbraucher bei der Buchung von Pauschalreisen, insbesondere von Kreuzfahrten, die AGB genau prüfen sollten. Frühbucher könnten sich noch mit ähnlichen nachträglichen Preiserhöhungen konfrontiert sehen, da viele Reiseveranstalter entsprechende Klauseln in ihren Verträgen haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die geopolitischen Spannungen und die Treibstoffpreise weiter entwickeln werden.



