Reisechaos nach Nahost-Konflikt: Was Urlauber bei gebuchten Golf-Reisen jetzt wissen müssen
Berlin - Die Eskalation des Konflikts zwischen Israel, den USA und dem Iran hat direkte Auswirkungen auf den internationalen Reiseverkehr. Nach den gegenseitigen Angriffen sind zahlreiche Lufträume in der Region gesperrt, was zu massiven Flugausfällen und gestrandeten Urlaubern führt. Viele Reisende fragen sich nun, wie sie mit bereits gebuchten Reisen an den Persischen Golf oder mit Flugverbindungen über wichtige Drehkreuze wie Dubai, Doha oder Abu Dhabi umgehen sollen.
Pauschalreisen: Rechte bei außergewöhnlichen Umständen
Reiserechtsexperte Paul Degott rät betroffenen Urlaubern dringend, sich zunächst an ihren Reiseveranstalter zu wenden. „Wenden Sie sich unbedingt an Ihren Reiseveranstalter und fragen Sie, welche Pläne dieser für die aktuelle Situation hat“, so Degott. Bei Pauschalreisen besteht unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf kostenfreie Stornierung.
Die wichtigsten Punkte für Pauschalreisende:
- Bei außergewöhnlichen Umständen, die die Sicherheit am Reiseziel oder auf der Anreise gefährden, kann von der Reise zurückgetreten werden
- Reiseveranstalter haben eine Informationspflicht und müssen Kunden über Risiken aufklären
- Bereits jetzt haben große Anbieter wie Dertour und Tui Reaktionen angekündigt, darunter Absagen, Umbuchungsangebote oder Kontaktaufnahme mit betroffenen Kunden
Praktische Schritte für Urlauber
Wer definitiv nicht mehr reisen möchte, muss laut Degott eine Prognose erstellen: „Wird zum Zeitpunkt meiner gebuchten Reise die Reise sicher sein und werde ich sie urlaubsmäßig durchführen können?“ Hierbei helfen die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Wichtiger Hinweis: Bei Reisen, die erst in einigen Wochen anstehen – etwa in den Osterferien – sollte die Situation zunächst beobachtet werden. Eine vorschnelle Stornierung auf eigene Faust könnte im Nachhinein teuer werden, falls sich die Lage bis zum Reiseantritt wieder normalisiert.
Flüge über Golf-Airports: Auch Transit-Reisende betroffen
Die großen Flughäfen der Golfregion sind wichtige Umsteigepunkte für Reisen nach Indien, Sri Lanka, auf die Malediven und viele andere Fernziele. Daher können auch Urlaubsreisen betroffen sein, die nicht primär in die Konfliktregion führen.
Paul Degott erklärt: „Die entscheidende Frage lautet: Kann der Flug durchgeführt werden?“ Wenn Flugstreichungen aufgrund gesperrter Lufträume erfolgen, haben Reisende Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Ticketpreises.
Reiseveranstalter Dertour teilt mit, dass für Transit-Reisende, die wegen der Flugausfälle nicht wie geplant abreisen können, nach alternativen Flugverbindungen gesucht wird. „In den Fällen, in denen wir keine neuen Flugverbindungen anbieten können, sind kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen möglich“, heißt es vom Unternehmen.
Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt spricht Reisewarnungen aus, wenn „davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht“. Aktuell gelten Reisewarnungen unter anderem für:
- Israel/Palästinensische Gebiete
- Libanon
- Jordanien
- Syrien
- Irak
- Iran
- Bahrain
- Kuwait
- Oman
- Vereinigte Arabische Emirate
- Saudi-Arabien
- Katar
- Jemen
Eine Reisewarnung ist zwar kein Reiseverbot, stellt jedoch in der Praxis einen wichtigen Prüfstein für Reiseveranstalter dar. Bei eintretenden Reisewarnungen können Urlauber in der Regel von vorher gebuchten Pauschalreisen ohne Stornokosten zurücktreten.
Unterschied zur individuellen Reise: Wer Flug, Hotel und andere Leistungen einzeln gebucht hat, muss das Risiko selbst abschätzen. Hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
Nicht zu verwechseln mit Reisewarnungen sind Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, die auf Risiken in einem Land aufmerksam machen, aber keine explizite Warnung darstellen.



