Während ganz Deutschland mitfiebert, ob Timmy endlich den Weg in die rettende Nordsee schafft, wittern andere längst ein Geschäft: Der Wal wird zur Marke gemacht. Es geht um Vermarktungsrechte an seinem Namen.
„Im Register des Deutschen Patent- und Markenamts in München sind momentan sechs aktuelle Anmeldungen mit dem Markenbestandteil ‚Timmy‘ recherchierbar“, erklärt eine Sprecherin des Amtes gegenüber BILD. Diese sechs Marken wurden von drei verschiedenen Leuten beantragt. Sie beanspruchen Schutz für verschiedenste Waren und Dienstleistungen. „Bei den Markenanmeldungen handelt es sich um ,Timmy der Wal‘, ‚Timmy the Whale‘, ‚Baltic Timmy‘, ‚TIMMY 53.98N-11.46E‘, ‚TIMMY der Wal‘ und noch einmal ‚TIMMY der Wal‘“, erklärt die Amtssprecherin.
Damit reklamieren schon drei Anmelder die Rechte an der Marke „Timmy der Wal“ für sich, und das dürfte für Ärger sorgen. Als Erste reichte eine Frau aus Borna (Sachsen) ihren Antrag auf „Timmy der Wal“ beim Markenamt ein. Sie meldete ebenfalls Anspruch auf ein Wal-Logo mit dem Schriftzug „Hope“ und die Wortmarke „TIMMY 53.98N-11.46E“ an. Die Koordinaten 53.98N-11.46E liegen genau da, wo Timmy zuletzt für Aufsehen gesorgt hat – vor der Ostsee-Küste bei Wismar.
Die allererste Wal-Marke reichte ein Hamburger Ende März mit „Baltic Timmy“ ein. Und bereits vor drei Jahren hatte eine Firma aus Dippoldiswalde in Sachsen Rechte an der Wortmarke „Timmy“ für Deutschland beantragt. Dagegen erhoben die Inhaber der europäischen Marke „MyTim“ Widerspruch, der noch anhängig ist. Kann jeder eine Marke beantragen? „Anmelden kann eine Marke jede natürliche oder juristische Person. Eingetragen wird sie, wenn die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und keine materiellen Schutzhindernisse bestehen“, erklärt die Sprecherin des Markenamts. Nach dem Markengesetz gibt es „absolute Schutzhindernisse“ wie eine fehlende Unterscheidungskraft oder einen Verstoß gegen gute Sitten. Und es gibt „relative Schutzhindernisse“, das sind ältere Rechte Dritter oder eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Marke.
Bis Timmy die Nordsee erreicht hat und dort seine Runden ziehen kann, werden wohl noch weitere Markenanmeldungen in München eintreffen. Ob am Ende wirklich jemand den großen Fang macht und „Timmy der Wal“ zum Goldesel avanciert, wird sich zeigen.



