Im anhaltenden Streit um den Verkauf der ehemaligen Salzlandkliniken hat der Klinikbetreiber Ameos eine überraschende Millionenforderung gegen den früheren Eigentümer, den Salzlandkreis, erhoben. Wie ein Sprecher des Landkreises der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, verlangt das Schweizer Unternehmen in einem Mahnbescheid des Amtsgerichts Aschersleben 5,94 Millionen Euro. Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ (MZ) über die Entwicklung berichtet.
Hintergrund der Forderung
Laut dem Bericht beruft sich Ameos auf einen im Kaufvertrag vereinbarten sogenannten Anpassungsbetrag. Dieser sollte ursprünglich Verluste der Kliniken aus dem Jahr 2011 ausgleichen und den Kaufpreis mindern. Der Landkreis weist die Forderung jedoch entschieden zurück. In einer Stellungnahme bezeichnete der Kreis die Ansprüche als „haltlos“ und betonte, dass ein entsprechender Betrag bereits beim Verkauf der Kliniken im Jahr 2012 berücksichtigt worden sei.
Streit um unbezahlte Kaufpreisrate
Der aktuelle Mahnbescheid ist Teil eines länger schwelenden Rechtsstreits. Bislang standen vor allem Forderungen des Salzlandkreises gegenüber Ameos im Mittelpunkt. Nach Angaben des Kreises summieren sich diese Forderungen einschließlich Zinsen inzwischen auf mehr als sechs Millionen Euro. Die Ansprüche wurden laut Landkreis bereits in mehreren Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof bestätigt. Deshalb leitete der Kreis eine Zwangsvollstreckung gegen Ameos ein. Hintergrund ist eine bis heute nicht gezahlte zweite Kaufpreisrate aus dem Verkauf der Kliniken.
Rechtliche Schritte und Fristen
Christian Löffler, zuständiger Sprecher des Landgerichts Magdeburg, erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass das Gericht grundsätzlich nicht prüfe, ob die in einem Mahnbescheid formulierte Forderung tatsächlich bestehe. Der Landkreis hat nun zwei Wochen Zeit, um Widerspruch gegen die Forderung einzulegen. Sollte dies geschehen, bliebe Ameos nur der Klageweg, um die Forderung weiter durchzusetzen. Ein Sprecher des Kreises sagte der „MZ“: „Der Salzlandkreis wird die Rechtswidrigkeit des Mahnbescheids gerichtlich bestätigen lassen und hat Ameos aufgefordert, den Mahnantrag umgehend zurückzunehmen.“
Ameos betreibt in Sachsen-Anhalt mehrere Standorte, darunter in Aschersleben, Bernburg und Schönebeck. Die Entwicklung des Streits bleibt abzuwarten.



