Die Stiftung Warentest muss erstmals in ihrer über 60-jährigen Geschichte Schadenersatz für einen ihrer Produkttests zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab am Donnerstag dem Rauchmelder-Hersteller Pyrexx recht. Das Unternehmen hatte gegen die Verbraucherorganisation geklagt, nachdem ein Test im Jahr 2020 sein Modell mit der Note „mangelhaft (5,0)“ bewertet hatte. Die wirtschaftlichen Folgen waren verheerend: Der Umsatz brach ein, Neukunden blieben aus und etwa ein Drittel der Belegschaft musste entlassen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund des Rechtsstreits
Ende 2020 hatte die Stiftung Warentest mehrere Rauchmelder getestet. Der Pyrexx-Melder fiel durch, weil er laut Test „zu spät“ alarmierte und „kein Verlass“ auf ihn sei. Tatsächlich stellte sich später heraus, dass das von der Stiftung beauftragte Prüfinstitut einen Fehler gemacht hatte: Die Testfeuer erzeugten für den Pyrexx-Melder zu wenig Rauch. Das Unternehmen forderte daraufhin 7,7 Millionen Euro Schadenersatz. In erster Instanz hatte die Stiftung bereits die Unterlassungsansprüche anerkannt und das Testergebnis zurückgezogen, die Zahlung von Schadenersatz jedoch abgelehnt. Das OLG Frankfurt urteilte nun, dass die Stiftung für die Pflichtverletzung haften müsse.
Reaktionen und Ausblick
Sebastian Herre, Geschäftsführer von Pyrexx, zeigte sich erleichtert: „Wir haben als Mittelständler fünf Jahre lang für Aufklärung und Gerechtigkeit gekämpft – gegen eine Institution, der Millionen Deutsche vertrauen. Wir waren uns immer sicher: Bei dem Test muss etwas gehörig schiefgelaufen sein.“ Die Stiftung Warentest akzeptierte die Entscheidung grundsätzlich, betonte aber, die geforderte Summe sei „realitätsfern“. Ein Sprecher erklärte, das Urteil stärke den Verbraucherschutz, da es vergleichende Warentests weiterhin ermögliche. Die genaue Höhe des Schadenersatzes muss nun das Landgericht Frankfurt festlegen. Mit einer endgültigen Entscheidung rechnet Pyrexx nicht vor Ende 2026.



