Verwirrung im Supermarktregal endet: Marmelade heißt wieder Marmelade
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen das Problem: Im Supermarktregal stehen süße Brotaufstriche mit unterschiedlichen Bezeichnungen wie Fruchtaufstrich, Konfitüre oder Marmelade. Diese verwirrende Vielfalt an Namen für das gleiche Grundprodukt wird bald der Vergangenheit angehören. Ab dem 14. Juni 2026 tritt eine grundlegende Änderung der EU-Richtlinie für süße Brotaufstriche in Kraft, die den Alltag der Konsumenten deutlich vereinfachen wird.
Was sich konkret ändert
Die wichtigste Neuerung betrifft die Bezeichnung selbst. Ab Juni 2026 ist der Begriff „Marmelade“ wieder für alle fruchtigen Brotaufstriche erlaubt, unabhängig von der verwendeten Fruchtart. Bisher war diese Bezeichnung ausschließlich Produkten aus Zitrusfrüchten vorbehalten, während alle anderen Früchte als Konfitüre oder Fruchtaufstrich verkauft werden mussten. Diese künstliche Unterscheidung hat in der Praxis kaum jemand beachtet – wer spricht schon von einem „Konfitürenbrot“ zum Frühstück?
Für Aufstriche aus Zitrusfrüchten wie Orangen, Zitronen oder Grapefruits wird es ab dem Stichtag die spezifische Bezeichnung „Zitrusmarmelade“ geben. Dadurch können Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, ob in ihrem Produkt Zitrusfrüchte enthalten sind, was besonders für Menschen mit Allergien oder speziellen Vorlieben wichtig sein kann.
Hintergrund der Regelungsänderung
Die bisherige Regelung hat Verbraucher jahrelang verwirrt und entsprach nicht der alltäglichen Sprachpraxis. Den Anstoß für die Änderung gab der Brexit, denn Großbritannien kehrte bereits vor fünf Jahren zur traditionellen Bezeichnung „Marmelade“ für alle fruchtigen Aufstriche zurück. Die Europäische Union zog nun nach und passte die sogenannte Frühstücksrichtlinie entsprechend an.
„Am Frühstückstisch der Verbrauchenden ändert das wohl wenig“, kommentiert Gabriele Kaufmann vom Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) die Neuregelung. „Der rechtlich korrekte Sprachgebrauch wird damit aber endlich alltagsnäher und entspricht dem, was Menschen ohnehin sagen.“
Weitere wichtige Neuerungen
Neben der vereinfachten Bezeichnung bringt die neue Richtlinie weitere Verbesserungen für Verbraucher mit sich:
- Transparentere Herkunftsangaben: Bei Fruchtmischungen müssen die Herkunftsländer der Früchte ab Juni 2026 nach Mengenanteil sortiert angegeben werden. So erfahren Konsumenten genau, woher die Früchte in ihrem Produkt stammen.
- Mehr Frucht im Glas: Der Mindestfruchtgehalt für Marmelade steigt von bisher 350 auf künftig 450 Gramm Frucht pro Kilogramm Produkt. Bei Marmelade mit der Bezeichnung „Extra“ erhöht sich der Anteil von 450 auf 500 Gramm pro Kilo.
Übergangsregelungen und Umsetzung
Die neuen Regeln treten am 14. Juni 2026 in Kraft. Alle ab diesem Datum neu produzierten Brotaufstriche müssen nach der aktualisierten Richtlinie gekennzeichnet werden. Bereits hergestellte Bestände dürfen noch mit der alten Bezeichnung verkauft werden, um Lagerbestände abzubauen und unnötige Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.
Diese Änderung markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer verbraucherfreundlicheren Lebensmittelkennzeichnung, die sich an der tatsächlichen Sprachpraxis orientiert statt an bürokratischen Unterscheidungen. Nach Jahren der Verwirrung im Supermarktregal kehrt damit endlich Klarheit ein – und die Marmelade heißt wieder einfach Marmelade.



