Schlagloch-Schäden am Auto: Wer zahlt die Reparaturkosten?
Schlagloch-Schäden am Auto: Wer zahlt?

Schlagloch-Schäden am Auto: Wer zahlt die Reparaturkosten?

Der lange Winter mit Schnee und Eis hat auf vielen deutschen Straßen tiefe Schlaglöcher hinterlassen. Für Autofahrer stellt sich nun die wichtige Frage: Wer kommt für Schäden am Fahrzeug auf, die durch diese Straßenschäden verursacht wurden - und wie sollte man im Schadensfall vorgehen?

Vollkaskoversicherung als primäre Anlaufstelle

Wer mit hoher Geschwindigkeit in ein Schlagloch fährt, riskiert ernsthafte Schäden an Lenkung, Radaufhängung, Reifen und Felgen. Auch Risse in der Ölwanne oder verbogene Spurstangen sind keine Seltenheit. In den meisten Fällen ist die Vollkaskoversicherung für die Übernahme dieser Reparaturkosten zuständig, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt.

Autofahrer mit Vollkaskoschutz sollten den Schaden umgehend dokumentieren und ihrer Versicherung melden. Die Versicherung übernimmt dann die Reparaturkosten, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Staatliche Hilfe oder Entschädigungsansprüche gegen Kommunen oder Straßenbaulastträger sind dagegen deutlich schwieriger durchzusetzen und kommen nur in Ausnahmefällen in Betracht.

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Hohe Hürden für Ansprüche gegen den Staat

Der Auto Club Europa (ACE) weist darauf hin, dass zwar Kommunen verpflichtet sind, Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Gleichzeitig haben Autofahrer jedoch die Pflicht, ihre Fahrweise an den Straßenzustand und die Witterungsbedingungen anzupassen. Bereits ein aufgestelltes Warnschild kann einen Haftungsanspruch gegen den Straßenbaulastträger erheblich erschweren oder sogar ausschließen.

Die Hürden für Schadenersatzansprüche gegen staatliche Stellen sind laut GDV besonders hoch. Autofahrer müssen nachweisen, dass die Straßenbehörde ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist und dass sie selbst keine Mitschuld am Schadensereignis tragen.

Gründliche Dokumentation ist entscheidend

Der ACE empfiehlt Betroffenen, im Schadensfall besonders sorgfältig vorzugehen. Wichtig ist eine umfassende Dokumentation, die folgende Elemente umfassen sollte:

  • Fotografische Aufnahmen des Straßenzustands und der genauen Verkehrssituation
  • Detailaufnahmen der Schäden am Fahrzeug
  • Notizen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit an der Unfallstelle
  • Namen und Anschriften möglicher Zeugen
  • Verständigung der Polizei zur Erstellung eines offiziellen Unfallberichts

Diese gründliche Dokumentation ist besonders wichtig, wenn man Schadenersatz vom zuständigen Straßenbaulastträger fordern möchte. Der ACE rät jedoch, vor einer solchen Forderung die Erfolgsaussichten anwaltlich einschätzen zu lassen, da die rechtlichen Anforderungen an den Nachweis der Haftung sehr streng sind.

Insgesamt zeigt sich: Während die Vollkaskoversicherung in den meisten Fällen zuverlässig für Schlagloch-Schäden aufkommt, sind Ansprüche gegen staatliche Stellen mit erheblichen rechtlichen Hürden verbunden und erfordern eine besonders sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation.

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