Bayerischer Verfassungsgerichtshof kippt Pflicht zur Bundeswehr-Kooperation für Hochschulen
Bayern darf Unis nicht zu Bundeswehr-Kooperation zwingen

Bayerisches Bundeswehrgesetz teilweise gekippt: Keine Zwangskooperation für Universitäten

In einem bedeutenden Urteil hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Hochschulen in Bayern nicht zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet werden dürfen. Damit wurde ein zentraler Passus im Bundeswehrgesetz von 2024 für nichtig erklärt, das von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) persönlich vorangetrieben worden war. Das Gericht urteilte, die Regelung verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Wissenschaftsfreiheit der Bayerischen Verfassung.

Gravierender Eingriff in Hochschulautonomie gestoppt

Mehr als 200 Klägerinnen und Kläger hatten in einer Popularklage gegen das umstrittene Gesetz geklagt und damit einen Teilerfolg erzielt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es sich um einen offensichtlichen und schwerwiegenden Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes handle. Für Bundeswehr und Landesverteidigung sei ausschließlich der Bund zuständig, nicht die Länder. Zudem werde durch die Zwangskooperation spürbar in die Wissenschaftsfreiheit der Hochschulen eingegriffen.

Alle anderen Einwände des Klägerbündnisses ließ das Gericht jedoch nicht gelten. So bleibt es dabei, dass Schulen im Rahmen der politischen Bildung enger mit Jugendoffizieren der Bundeswehr zusammenarbeiten sollen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bedauerte diesen Punkt, wertete die Entscheidung insgesamt aber als großen Teilerfolg.

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Reaktionen aus Politik und Verbänden

Die GEW-Landesvorsitzende Martina Borgendale betonte, mit der Aufhebung der Kooperationspflicht für Hochschulen sei der gravierendste Eingriff des Gesetzes in die Autonomie der Bildungseinrichtungen erfolgreich angegriffen worden. Aus Sicht des Bündnisses stärke das Urteil die Wissenschaftsfreiheit in fundamentaler Weise.

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) zeigte sich unbeeindruckt und sprach von Rückendeckung von höchster Stelle für die übrigen Teile des Gesetzes. Der beanstandete Passus habe in der Praxis ohnehin keine Relevanz, argumentierte der Minister. Unsere Hochschulen wollen die Kooperation mit der Bundeswehr aus eigener Überzeugung, wir verpflichten sie nicht dazu, so Blume weiter.

Das Urteil vom 3. März wurde am Donnerstagabend veröffentlicht und markiert einen wichtigen Präzedenzfall für das Verhältnis zwischen Wissenschaft, Landesregierung und Bundeswehr in Deutschland. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit als grundlegendes Prinzip der demokratischen Hochschullandschaft.

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