Münchner Gericht streicht ehemaligem Uni-Professor die Pension wegen Betrugs
Ex-Professor verliert Pension nach Betrugsverurteilung

Münchner Gericht entzieht ehemaligem Professor die Pension nach Betrugsverurteilung

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Verwaltungsgericht in München einem früheren Professor der Universität Bayreuth die Pension gestrichen. Das Gericht entschied auf die Aberkennung des Ruhegehalts, nachdem der 1954 geborene Wissenschaftler wegen schwerwiegender Straftaten verurteilt worden war.

Verurteilung wegen Betrugs, Bestechung und Untreue

Der 71-jährige ehemalige Professor war zuvor vom Landgericht Braunschweig wegen Betrugs, Bestechung und Untreue bei einer Nebentätigkeit verurteilt worden. Er hatte als wissenschaftlicher Projektleiter auf Honorarbasis bei einem norddeutschen Unternehmen gearbeitet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Wissenschaftler mit einem Mitarbeiter eines Automobilkonzerns gemeinsame Sache gemacht und Rechnungen für nie erbrachte Leistungen gestellt hatte.

Das Verwaltungsgericht München betonte in seiner Entscheidung, dass Betrugsstraftaten in keiner Weise vom Freistaat Bayern als Dienstherrn geduldet werden können. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass er sich an dem vorliegenden Urteil des Landgerichts Braunschweig orientieren müsse, auch wenn der Professor betonte, sein früheres Geständnis sei nur unter Druck abgelegt worden.

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Rechtliche Konsequenzen und mögliche Rechtsmittel

Das Gericht bezeichnete die Aberkennung der Pension als „Höchstmaßnahme“, die in diesem Fall angemessen sei. Die Entscheidung betrifft nicht nur die strafrechtliche Verurteilung, sondern hat auch schwerwiegende dienstrechtliche Konsequenzen für den ehemaligen Hochschullehrer.

Der Professor hat jedoch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Er kann eine Instanz weiter vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ziehen, um gegen die Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts vorzugehen. Dies könnte den Fall in eine weitere juristische Auseinandersetzung führen.

Bedeutung für den öffentlichen Dienst

Dieser Fall unterstreicht die hohen ethischen und rechtlichen Standards, die für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten. Insbesondere bei Nebentätigkeiten von Wissenschaftlern und Professoren wird erwartet, dass diese transparent und rechtskonform durchgeführt werden.

Die Entscheidung des Gerichts sendet ein klares Signal, dass schwerwiegende Verfehlungen auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst noch Konsequenzen haben können. Dies betrifft insbesondere die Altersversorgung, die in solchen Fällen vollständig entzogen werden kann.

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