Schulschwänzen in Dessau-Roßlau: Deutlicher Anstieg der Verfahren seit 2019
In Dessau-Roßlau ist die Zahl der Schulschwänzer in den letzten Jahren signifikant angestiegen. Seit dem Jahr 2019 wurden insgesamt 124 Verfahren wegen unentschuldigter Fehlzeiten geführt, wie Stadtsprecher Ralf Schüler auf Nachfrage mitteilte. Während im Jahr 2021 lediglich zwei Fälle registriert wurden, stieg die Zahl im Jahr 2024 auf 50 und liegt auch im Jahr 2026 bereits bei 30 Verfahren.
Pädagogische Maßnahmen vor rechtlichen Schritten
Auf Anfrage beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt erklärte Pressesprecher Tobias Kühne, dass die Schulen zunächst pädagogisch vorgehen, um den regelmäßigen Schulbesuch wiederherzustellen. „Die Eltern werden informiert, sobald unentschuldigtes Fehlen festgestellt wird. Hausbesuche sind dabei kein Teil der schulischen Schritte“, betonte er. Erst wenn alle Bemühungen scheitern, werde der Fall an die zuständige Ordnungsbehörde weitergegeben, die dann die weiteren rechtlichen Schritte prüft.
Trotz der steigenden Zahlen sieht Kühne keinen direkten Zusammenhang zwischen der wachsenden Schülerzahl und der Zunahme von Schulschwänzern. Auch strengere Regeln oder zusätzliche Strafen seien aktuell nicht geplant. Der Erlass zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen wurde erst im Februar 2024 überarbeitet, mit dem Ziel, Abläufe zu beschleunigen und Verfahren effizienter zu gestalten. Die Auswirkungen auf die schulische Praxis werden weiterhin beobachtet.
Individuelle und soziale Ursachen für Schulschwänzen
Die Ursachen für Schulschwänzen sind häufig sehr individuell. Besonders betroffen seien Teenager, was laut Kühne nicht überrascht. Auch soziale, familiäre oder schulische Faktoren spielen eine wichtige Rolle: „Schulschwänzen kommt in allen Bevölkerungsteilen vor, häufiger ist es jedoch bei Kindern, die unter schwierigen sozio-ökonomischen Bedingungen aufwachsen. Wenn Eltern wenig Interesse für ihre Kinder zeigen oder Konflikte in der Schule ungelöst bleiben, kann das den Schulbesuch zusätzlich erschweren“, so Kühne.
Bußgelder als letzte Konsequenz
Von den 124 Verfahren seit 2019 führten 74 Fälle zu Bußgeldern, deren Gesamtsumme sich auf 11.077 Euro beläuft. Besonders auffällig war das Jahr 2024 mit 4.457,50 Euro an verhängten Strafen, während die Summe im Jahr 2026 bei 1.417,50 Euro lag. Strafen wie Bußgelder seien die letzte Konsequenz und werden nur angewendet, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, erklärt Kühne. Dies unterstreicht den pädagogischen Ansatz, der rechtlichen Maßnahmen vorangeht.



