Die junge Mutter Laura Bachmann, geboren in Rostock, lebt jetzt in Edensbach bei Waldburg in Baden-Württemberg. Sie arbeitet als stellvertretende Museumsleiterin im Schloss Waldburg. Doch ihre fünfjährige Tochter muss vorerst in Rostock bei der Großmutter bleiben – rund 900 Kilometer entfernt. Der Grund: Es gibt keinen geeigneten Kita-Platz mit Ganztagsbetreuung.
Gesetzlicher Anspruch auf Kita-Platz
Laura Bachmann zog am 4. April 2026 nach Edensbach, weil sie die Stelle im Schloss Waldburg bekam. „Ich bin sehr froh über den Job, als alleinerziehende Mutter bin ich auf das Geld angewiesen“, sagt die studierte Asienwissenschaftlerin. Die Stelle war als Vollzeit ausgeschrieben. Bei der Vertragsunterschrift vertraute sie darauf, einen Kita-Platz für ihre Tochter zu erhalten. In Deutschland besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung: Kinder ab dem ersten Lebensjahr haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz (§ 24 SGB VIII).
Der Haken: Nur Teilzeitbetreuung
Der Kindergarten Vogelnest in Waldburg sagte zwar zu, die Tochter aufzunehmen, jedoch nur an zwei Tagen pro Woche bis 14:30 Uhr und freitags bis 14:00 Uhr. Eine andere Kita gibt es nicht, auch nicht im zwölf Kilometer entfernten Ravensburg. „Mir tut die Trennung sehr weh“, sagt Bachmann. „Mein Kind ist bei der Oma gut aufgehoben, aber das kann keine Dauerlösung sein.“
Jugendamt bietet Lösungen an
Das Jugendamt arbeitet an Lösungen. Es bietet an, eine private Ganztagsbetreuung im Anschluss an die Kita-Zeiten zu finanzieren. Dafür müsste sich eine ausgebildete Betreuungsperson finden. „Wir haben überall gefragt, aber im Umkreis von zehn Kilometern hat niemand die entsprechende Ausbildung“, so Bachmann. Das Jugendamt würde auch die Kosten einer Ausbildung übernehmen, wenn jemand das Kind betreuen will. Bislang fand sich niemand.
Eine weitere Option: Der Kindergarten Vogelnest könnte die Betreuungszeiten auf 17 Uhr ausweiten. Dafür müsste Personal eingestellt werden, was sich bei der geringen Anzahl von Kindern nicht rechnet. Zwar besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, aber nicht zwingend auf Ganztagsbetreuung. Da Jugendamt und Gemeinde nach Kräften helfen, ist rechtlich alles korrekt.
Großer Unterschied zu Ostdeutschland
Bachmann zeigt sich enttäuscht: „Ich hätte nie gedacht, dass die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland so groß sind. Ich zahle in Waldburg die dreifache Miete, die Kita-Kosten wären dreimal so hoch – und dafür bekomme ich nicht mal eine Ganztagsbetreuung.“ Sie hofft, dass sich über diesen Text eine Betreuungsperson findet, entweder fertig ausgebildet oder bereit, eine kurze Ausbildung zu absolvieren. Die Person müsste das Kind an drei Nachmittagen pro Woche aus der Kita abholen und bis 17 Uhr betreuen.
Falls sich niemand findet, müsste die Tochter bis zur Einschulung im Sommer 2027 bei der Großmutter in Rostock bleiben. „Das würde mir das Herz zerreißen“, sagt Laura Bachmann. Wer helfen möchte, kann sich per E-Mail melden: [email protected]



