Neues Kindschaftsrecht: Mehr Schutz für Gewaltopfer
Neues Kindschaftsrecht schützt Gewaltopfer besser

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt, der Konflikte zwischen getrenntlebenden Eltern entschärfen und von Gewalt betroffene Mütter besser schützen soll. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Eltern bei gemeinsamem Sorgerecht in der Betreuungszeit über Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden dürfen.

Vermutung des Kindeswohls bei Gewalt nicht mehr gültig

Bislang galt die Vermutung, dass der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel dem Kindeswohl dient. Diese Vermutung soll künftig nicht mehr gelten, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausgeübt hat. In solchen Fällen kann das Umgangsrecht ganz ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Dabei wird stärker als bisher berücksichtigt, dass ein Kind nicht nur durch direkte Gewalt, sondern auch durch das Miterleben von Gewalt gegen einen Elternteil Schaden nehmen kann.

Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz des von Gewalt betroffenen Elternteils – in der Mehrheit der Fälle die Mutter. Durch den Umgang des Kindes mit dem gewalttätigen Vater könnte sie immer wieder Kontakt mit dem Täter haben und dadurch in Gefahr geraten. Der Entwurf sieht daher vor, dass Familiengerichte eine sogenannte Umgangspflegschaft anordnen können, bei der eine weitere Person anwesend sein muss, etwa bei der Übergabe des Kindes. Bisher war eine Umgangspflegschaft nur möglich, wenn ein Elternteil gegen Regeln zu verstoßen drohte. Neu ist, dass sie nun auch zum Schutz eines Elternteils angeordnet werden kann.

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Vereinfachung des Sorgerechts für unverheiratete Eltern

Für nicht verheiratete Eltern will die Ministerin den bürokratischen Aufwand reduzieren. Bisher müssen für das gemeinsame Sorgerecht die Vaterschaft anerkannt, die Zustimmung der Mutter eingeholt und übereinstimmende Sorgerechtserklärungen öffentlich beurkundet werden. Künftig soll es ausreichen, wenn der Mann die Vaterschaft anerkennt und die Mutter nicht widerspricht – dann erhalten sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Der Entwurf zielt darauf ab, Kinder besser vor Gewalt zu schützen und gleichzeitig die Zusammenarbeit der Eltern zu erleichtern. Die Reform soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

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