Thüringer AfD scheitert mit Vorstoß zur Abschaffung von Gleichstellungsbeauftragten
Die oppositionelle AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, die Pflicht zur Benennung von Gleichstellungsbeauftragten abzuschaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf mit dem Titel „Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen“ verfehlte im Parlament die erforderliche Mehrheit deutlich.
Gesetzentwurf der AfF stößt auf breite Ablehnung
Der AfD-Antrag sah vor, Kommunen, Hochschulen und Betriebe von der Verpflichtung zu entbinden, Gleichstellungsbeauftragte zu benennen und Gleichstellungspläne zu erstellen. Im Landtag stimmten lediglich die AfD-Abgeordneten für den Entwurf, während CDU, BSW, Linke und SPD geschlossen dagegen votierten.
Die AfD-Abgeordnete Kerstin Düben-Schaumann betonte in der Debatte: „Es geht uns nicht darum, Gleichberechtigung in Frage zu stellen.“ Ihrer Ansicht nach habe sich aus dem Prinzip der Gleichberechtigung das Ziel einer Gleichstellung entwickelt. „Die Gerechtigkeit gegenüber dem Einzelnen wird kollektiver Gleichmacherei geopfert“, argumentierte sie für den Gesetzentwurf.
Andere Fraktionen verteidigen Gleichstellung als gesellschaftlichen Kernauftrag
Der BSW-Abgeordnete Steffen Quasebarth konterte scharf: „Gleichstellung ist in der Gesellschaft ein Kernauftrag.“ Er warf der AfD vor, sich nicht ausreichend mit der Lebenswirklichkeit von Frauen zu beschäftigen, und nannte strukturelle Hindernisse wie schlechtere Karrierechancen aufgrund von Kinderbetreuungspflichten.
Die Linke-Abgeordnete Lena Saniye Güngör bezeichnete den AfD-Vorstoß als „plumpen Angriff auf die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten“. Sie betonte: „Gleichstellungsbeauftragte sind kein lästiger Luxus und ein Gleichstellungsplan kein lästiges Papier.“ Güngör warf der AfD vor, mit ihrem Antrag das Patriarchat zu verteidigen.
Debatte im Landtag zeigt tiefe Gräben in der Gleichstellungspolitik
Die Diskussion im Thüringer Landtag offenbarte tiefe ideologische Gräben zwischen der AfD und den anderen Fraktionen in der Gleichstellungspolitik. Während die AfD die bestehenden Maßnahmen als überflüssige Bürokratie darstellt, verteidigen CDU, BSW, Linke und SPD diese als notwendige Instrumente zur Herstellung tatsächlicher Chancengleichheit.
Die Ablehnung des Gesetzentwurfs bedeutet, dass die Pflicht zur Benennung von Gleichstellungsbeauftragten und zur Erstellung von Gleichstellungsplänen in Thüringen vorerst bestehen bleibt. Die Debatte hat jedoch deutlich gemacht, dass die AfD weiterhin versuchen wird, gleichstellungspolitische Maßnahmen in Frage zu stellen und gegebenenfalls zu reduzieren.



