Studie: Muslimische Frauen mit Kopftuch erleben besonders häufig Alltagsdiskriminierung
Kopftuchträgerinnen besonders von Diskriminierung betroffen

Diskriminierung im Alltag: Muslimische Frauen mit Kopftuch besonders betroffen

Diskriminierungserfahrungen gehören für Millionen Menschen in Deutschland zum Alltag. Eine aktuelle repräsentative Untersuchung des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung zeigt nun deutlich: Muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, sind besonders häufig von Ungleichbehandlung betroffen. Mehr als 38 Prozent dieser Gruppe berichteten von Diskriminierungserlebnissen innerhalb eines Jahres.

Umfangreiche Studie mit alarmierenden Ergebnissen

Die Studie basiert auf Daten von etwa 30.000 Menschen bundesweit, die jährlich an der Wiederholungsbefragung teilnehmen. Die Teilnehmenden wurden gefragt, ob und wo sie in den zurückliegenden zwölf Monaten diskriminiert worden seien und sollten selbst einschätzen, was der Hintergrund der Ungleichbehandlung war.

Insgesamt berichteten 13,1 Prozent der Befragten von Diskriminierungserfahrungen. Unter Muslimen liegt dieser Anteil mit 28,6 Prozent deutlich höher als bei Nichtmuslimen (10,4 Prozent). Die höchste Betroffenheit zeigt sich jedoch bei muslimischen Frauen mit Kopftuch.

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Antidiskriminierungsbeauftragte warnt vor gesellschaftlichen Folgen

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kommentiert die Ergebnisse mit deutlichen Worten: „Das Ausmaß der Diskriminierung ist eine Belastungsprobe für unser Land.“ Eine Gesellschaft, in der sich neun Millionen Menschen als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse fühlten, sei „instabil und anfällig“.

Die Studie nennt als Folgen von Diskriminierung unter anderem:

  • Geringere Lebenszufriedenheit
  • Schlechtere Gesundheit
  • Psychische Belastung
  • Sinkendes Vertrauen in den Staat

Häufigste Diskriminierungsgründe und Orte der Ungleichbehandlung

Die Befragten nannten als häufigste Diskriminierungsmerkmale:

  1. Ethnische Herkunft oder rassistische Gründe (41,9%)
  2. Aussehen (25,9%)
  3. Geschlecht oder Geschlechtsidentität (23,8%)
  4. Behinderung oder chronische Krankheit (13,9%)

Die Diskriminierungserfahrungen treten in verschiedenen Lebensbereichen auf:

  • Auf der Straße (41,5% der Betroffenen)
  • Bei Gütern und Dienstleistungen (40,7%)
  • Im Arbeitsleben (39,2%)
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln (20,6%)
  • Im Umgang mit Ämtern, Behörden und Polizei (19,5%)

Wie reagieren Betroffene auf Diskriminierung?

Die Studie zeigt ein ernüchterndes Bild: Die Mehrheit der Menschen (56%), die Diskriminierung erleben, unternimmt nichts. Nur knapp 30 Prozent der Betroffenen sprechen die diskriminierende Person oder Stelle darauf an. Eine offizielle Beschwerde reichen lediglich 8,1 Prozent ein.

Rechtliche Schritte leiten sogar nur 2,6 Prozent der Menschen mit Diskriminierungserfahrung ein. Vor allem jüngere Menschen setzen sich selten juristisch zur Wehr.

Methodische Hinweise und zeitlicher Kontext

Die Autoren der Untersuchung weisen darauf hin, dass die berichteten Diskriminierungserfahrungen auf den Zeitraum zwischen Mai 2021 und Januar 2023 bezogen sind, als das Leben in Deutschland noch stark durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie geprägt war.

Das SOEP gilt als eine der zuverlässigsten und umfassendsten Quellen für sozialwissenschaftliche Forschung in Deutschland. Die hohe Fallzahl und die Befragung derselben Personen über mehrere Jahre hinweg ermöglichen Aussagen zu langfristigen Trends. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt aufgrund des Aufwands für Gewichtung, Plausibilitätsprüfungen und Abgleich mit anderen Datenquellen mit einer gewissen Verzögerung.

Ferda Ataman wurde im Juli 2022 vom Bundestag für fünf Jahre zur Antidiskriminierungsbeauftragten gewählt. In diesem Amt ist laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine einmalige Wiederwahl möglich.

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