Reha-Klinik schließt nicht-binäre Person vom Schwimmkurs aus – Gericht soll über Diskriminierung entscheiden
In einem bemerkenswerten Rechtsfall aus Brandenburg muss sich ein Gericht mit der Frage auseinandersetzen, ob der Ausschluss einer nicht-binären Person von einem Schwimmkurs während eines Reha-Aufenthalts als Diskriminierung zu werten ist. Der Vorfall, der sich bereits im Jahr 2022 in der Reha-Klinik „Hoher Fläming“ in Bad Belzig ereignete, hat nun zu einem aktuellen Rechtsstreit geführt, der rechtliches Neuland betritt.
Der Fall: Oben-ohne-Baden führt zu Beschwerden und Ausschluss
Die nicht-binäre Person Yyuri Steffan aus Berlin, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlt, wurde während ihres Reha-Aufenthalts in der Klinik als Frau wahrgenommen. Nachdem sie beim Schwimmen ohne Badeoberteil – also oben ohne – badete, beschwerten sich Mitpatienten über dieses Verhalten. Daraufhin wurde Steffan vom Schwimmkurs ausgeschlossen. „Ich habe einmal unter Anleitung mit der Gruppe und zweimal am freien Schwimmen teilgenommen“, erklärte Steffan gegenüber der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“. „Danach wurde ich für den Rest der Reha vom Schwimmen ausgeschlossen.“ Ein Arzt habe diese Entscheidung im Rahmen seiner Visite mitgeteilt.
Rechtliche Argumentation: Zwang zur Geschlechtseinteilung als Diskriminierung
Der Anwalt der klagenden Person, Georg Fähle, argumentiert, dass es sich hier um eine klare Diskriminierung handelt. „Von außen ist ihr ein weibliches Geschlecht zugeschrieben worden“, sagte Fähle. Die Person sei gezwungen worden, sich in der Klinik einer binären Geschlechtseinteilung zu unterwerfen, und es sei eine Bedeckung des Oberkörpers verlangt worden. Yyuri Steffan, die zum Zeitpunkt des Klinikaufenthalts 33 Jahre alt war, beantragt nun Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 2.000 Euro. „Es erscheint uns wichtig, dass es abschreckenden Charakter hat“, betonte Rechtsanwalt Fähle.
Reaktion der Klinik: Dilemma-Situation und Lernprozess
Die Reha-Klinik „Hoher Fläming“, die zum diakonischen Unternehmen Oberlinhaus gehört, äußerte Bedauern darüber, dass sich die Person diskriminiert fühlt, und sprach zugleich von einer „Dilemma-Situation“. In einer Stellungnahme hieß es: „Gesellschaftliche Veränderungsprozesse hätten zu allen Zeiten Verunsicherung hervorgerufen.“ Die Klinik räumte einen Lernprozess ein und betonte: „Als Oberlinhaus können wir dazu nur feststellen, dass es niemals unserem Selbstverständnis entspricht, Menschen auszugrenzen.“
Trotzdem könnten unterschiedliche Normenverständnisse verschiedener Generationen und das Abwägen zwischen individuellen Interessen und Rücksicht auf bestehende kulturell-gesellschaftliche Verhaltensweisen zu Entscheidungen führen, die betroffene Personen verletzt haben. Als Folge des Streits hat die Klinik einen internen Prozess eingeleitet, bei dem sich die Beschäftigten mit dem Thema der Geschlechtsdiversität auseinandersetzen.
Hintergrund: Diskriminierung im Gesundheitswesen und rechtliche Entwicklungen
Verbände wie der Bundesverband Trans* weisen darauf hin, dass nicht-binäre und Transmenschen häufig Benachteiligung und Diskriminierung im Gesundheitswesen erleben. Ein Beispiel sei die Anrede im Wartezimmer nach einer Geschlechter-Aufteilung in Mann oder Frau. Allerdings gebe es inzwischen viele engagierte Ärzte und Kliniken in Deutschland, die geschlechtlicher Vielfalt besser gerecht werden und dafür Konzepte entwickelt haben.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, erklärte, es gebe keine Erkenntnisse, die auf eine wachsende Unsicherheit in Kliniken im Umgang mit Transmenschen und nicht-binären Personen schließen ließen. „In fast allen Kliniken existieren Leitfäden, Leitbilder oder Handreichungen anderer Art, in denen der sensible, respektvolle und diskriminierungsfreie Umgang mit den Patientinnen und Patienten, aber auch innerhalb der eigenen Belegschaft thematisiert wird.“
Gerichtliche Entscheidung und weitere Fälle
Am 17. April will das Amtsgericht in Brandenburg an der Havel seine Entscheidung in diesem Fall verkünden. Richter Matthias Thiele sagte, es könne entweder ein Urteil geben oder eine Beweisaufnahme erfolgen. Solche Rechtsstreitigkeiten kämen recht selten vor.
Unabhängig von diesem Fall sorgte das Thema Oben-ohne-Baden bereits in der Vergangenheit für Rechtsstreitigkeiten. In Berlin ist es seit 2023 in allen Schwimmbädern für alle Personen erlaubt, oben ohne zu baden. Ein früherer Fall, in dem eine Mutter sich oben ohne sonnte und einen Wasserspielplatz verlassen musste, hatte zur Folge, dass eine Ombudsstelle in Berlin von einer Diskriminierung ausging. Seitdem gilt an diesem Spielplatz für alle Geschlechter, dass die Badebekleidung die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss – die Brüste also nicht.
Dieser aktuelle Rechtsstreit in Brandenburg unterstreicht die anhaltenden gesellschaftlichen Debatten um Geschlechtervielfalt, Diskriminierung und die Umsetzung von Inklusion im Alltag, insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen.



