Im Sicherungsverfahren gegen einen 31-jährigen Mann, der eine 16-jährige Jugendliche vor einen Güterzug gestoßen hatte, hat das Landgericht Göttingen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Richter verkündete das Urteil am Mittwoch. Das Opfer, die 16-jährige Liana, war bei dem Vorfall in Niedersachsen ums Leben gekommen.
Hintergründe der Tat
Der Beschuldigte hatte die Jugendliche im vergangenen Jahr an einem Bahnübergang in der Nähe von Göttingen vor den herannahenden Güterzug gestoßen. Liana erlitt dabei tödliche Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft ging von einer psychischen Erkrankung des Täters aus und beantragte ein Sicherungsverfahren statt einer regulären Strafverfolgung.
Psychiatrische Gutachten
Mehrere Sachverständige bescheinigten dem 31-Jährigen eine schwere psychische Störung. Sie kamen zu dem Schluss, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Daher sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die einzig angemessene Maßnahme, um die Allgemeinheit vor weiteren Taten zu schützen.
Reaktionen und Ausblick
Die Familie des Opfers zeigte sich erleichtert über die Entscheidung des Gerichts. Sie hoffe, dass der Täter nun die notwendige Behandlung erhalte. Die Verteidigung des Mannes hatte keine Einwände gegen die Unterbringung erhoben. Der Beschuldigte wird voraussichtlich noch am selben Tag in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik überführt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung können innerhalb einer Woche Revision einlegen. Sollte das Urteil Bestand haben, wird der Mann auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie bleiben. Regelmäßige Überprüfungen stellen sicher, dass die Unterbringung nur so lange andauert, wie es aufgrund der Gefährlichkeit des Täters erforderlich ist.



