Urteil am Amtsgericht Pasewalk
Das Amtsgericht Pasewalk hat zwei Schleuser aus Estland zu langen Haftstrafen verurteilt. Ein 39-jähriger Mann und eine 32-jährige Frau wurden für schuldig befunden, am 4. November des Vorjahres mindestens 22 Flüchtlinge in einem Kastentransporter illegal über die deutsch-polnische Grenze gebracht zu haben. Der Richter sprach von einem der zahlenmäßig größten Schleuserfälle, die je vor dem Amtsgericht verhandelt wurden.
Hintergründe der Tat
Die Flüchtlinge, überwiegend aus Somalia, Äthiopien, Eritrea und dem Jemen, wurden in Lettland aufgenommen und über Litauen und Polen nach Deutschland transportiert. Der genutzte Renault Master bot auf der Ladefläche nur 0,22 Quadratmeter pro Person – eine lebensgefährliche Situation, wie der Richter betonte. Unter den Geschleusten befanden sich auch unbegleitete Minderjährige. Die meisten Asylbewerber wurden am Tag nach der Entdeckung nach Polen zurückgeschickt, einige kehrten jedoch später wieder nach Deutschland zurück.
Haftstrafen über den Forderungen der Staatsanwaltschaft
Das Schöffengericht verurteilte den Fahrer zu drei Jahren und neun Monaten Haft, die Beifahrerin zu drei Jahren und vier Monaten. Beide Strafen lagen über den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und sechs Monate für den Fahrer sowie drei Jahre für die Beifahrerin beantragt hatte. Die Verteidigung hatte auf verminderte Schuldfähigkeit plädiert, insbesondere bei der 32-Jährigen, die seit 15 Jahren drogenabhängig sein soll. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.
Letzte Worte und Reue
In ihren letzten Worten vor dem Urteil zeigten beide Angeklagten Reue und baten um Entschuldigung. Der 39-Jährige, der derzeit staatenlos ist, verwies auf seinen Sohn in Estland und den bevorstehenden Geburtstag seiner Mutter. Beide baten um Bewährungsstrafen, was das Gericht jedoch ablehnte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.



