Landgericht Ellwangen verurteilt 79-Jährige wegen Mordes an krebskrankem Ehemann
79-Jährige wegen Mordes an Ehemann zu Haft verurteilt

Landgericht Ellwangen verurteilt 79-Jährige wegen Mordes an krebskrankem Ehemann

Das Landgericht Ellwangen hat eine 79-jährige Frau wegen heimtückischen Mordes an ihrem 84-jährigen krebskranken Ehemann zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und folgt auf eine Anklage, die von der Staatsanwaltschaft mit neun Jahren Haft gefordert wurde. Die Verteidigung hatte die Strafhöhe in das Ermessen des Gerichts gestellt.

Über 40 Messerstiche in schlafendem Zustand

Laut Gerichtsurteil griff die Seniorin ihren Ehemann mit einem Küchenmesser an, während er unter Medikamenteneinfluss schlief. Es wurden mehr als 40 Messerstiche festgestellt, die zum Verbluten des Mannes führten. Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Tat als geplant und sprach angesichts der zahlreichen Stiche von einer gewissen Brutalität. Nach der Tat im Oktober 2025 versuchte die Frau, sich selbst zu töten, und wurde schwer verletzt in ein Klinikum gebracht.

Pflegeüberforderung und Angst vor dem Heim als Motiv

Die Staatsanwaltschaft führte als Motiv an, dass die Rentnerin mit der Pflege ihres schwer kranken Ehemanns überfordert war und befürchtete, gemeinsam mit ihm in einem Heim untergebracht zu werden. Der 84-Jährige hatte kurz zuvor zwei Schlaganfälle erlitten, war aber laut Familienangaben lebensfroh und aktiv. Das Ehepaar war 55 Jahre lang verheiratet, und die Ehe verlief nach Aussagen der Angeklagten ohne Gewalt und Hass.

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Verminderte Schuldfähigkeit und familiäre Konsequenzen

Das Gericht stellte fest, dass die Frau zum Tatzeitpunkt an einer Depression litt und daher vermindert schuldfähig war. Dies führte dazu, dass eine lebenslange Haftstrafe nicht in Betracht gezogen wurde. Die Frau nahm das Urteil unter Tränen entgegen, und ihre Familie hatte sich nach der Tat von ihr abgewandt. Angehörige fanden die beiden Senioren in ihrem Einfamilienhaus in Ellwangen, wo der Mann bereits tot aufgefunden wurde.

Der Fall wird als außergewöhnlich eingestuft und wirft Fragen zur Belastung von pflegenden Angehörigen auf. Hilfsangebote für Menschen in ausweglosen Lebenslagen stehen zur Verfügung, um ähnliche Tragödien zu verhindern.

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