Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigt die Justiz in Hamburg und Bremen: Ein verurteilter Drogendealer hatte in seiner Zelle rund 900 Kilogramm Lebensmittel gehortet und wollte diese bei seiner Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt mitnehmen. Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie die riesigen Vorräte entdeckten.
Hintergrund des Falls
Der 46-jährige Türke saß seit Ende 2020 in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg. Die Ermittlungen gegen ihn wegen bandenmäßigen Drogenhandels zogen sich hin. Erst Mitte Juni 2025 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von knapp 14 Jahren verurteilt. Die Strafe sollte er in Bremen verbüßen – eigentlich eine Routineangelegenheit.
Die ungewöhnlichen Vorräte
Während seiner viereinhalbjährigen Haftzeit hatte der Häftling offenbar viel Zeit und nutzte sie für regelmäßige Einkäufe beim Anstaltskaufmann. Seine „Notfall-Vorräte“ umfassten 45 vollgepackte Kartons. Neben Thunfischdosen und Tomatensoßen-Päckchen hortete er auch Tabak, Hygieneartikel und Backpapier. Da die eigene Zelle nicht ausreichte, lagerte er viele Waren bei Mitgefangenen. Dadurch fiel der ungewöhnliche Vorrat offenbar nicht früher auf.
Kontrollen blieben unauffällig
Auf Anfrage des CDU-Justizexperten Richard Seelmaecker erklärte die Hamburger Justizbehörde von Senatorin Anna Gallina (Grüne), es habe drei „Haftraumrevisionen“ gegeben. Dabei sei lediglich eine „geringfügig übermäßige Lagerung von Einkäufen“ festgestellt worden, insbesondere Thunfisch in Dosen, Tabak, Zahnpasta und Shampoo. Darüber hinaus sei alles unauffällig gewesen.
Gerichtliche Auseinandersetzung
CDU-Mann Seelmaecker zeigte sich entsetzt: „Es macht mich sprachlos, dass es im Hamburger Justizvollzug möglich ist, Hunderte von Kilos an Konserven zu horten, ohne dass dies besonders auffällt. Das ist ein Alarmsignal für das Vorhandensein von Subkulturen auf der höchsten Stufe! Und die Senatorin legt die Hände in den Schoß.“
Die Sache landete vor Gericht, weil der Häftling seine neue Zelle nicht ohne die Konserven beziehen wollte. Er klagte am Landgericht Bremen und bekam zunächst recht. Erst das Oberlandesgericht stoppte das Vorhaben wegen Unzumutbarkeit. Inzwischen sitzt der Mann ohne seine Vorräte in der Justizvollzugsanstalt Bremen.
Reaktionen und Ausblick
Der Fall wirft Fragen zur Kontrolle in Justizvollzugsanstalten auf. Wie konnte ein Häftling unbemerkt so große Mengen horten? Die Justizbehörden stehen nun unter Druck, ihre Kontrollmechanismen zu überprüfen. Für den verurteilten Drogendealer bleibt nur die Hoffnung auf eine baldige Entlassung – ohne seine Konserven.



