Brutaler Angriff auf Sanitäter in Troisdorf: Zwei junge Männer zu Haftstrafen verurteilt
Angriff auf Sanitäter: Haftstrafen für zwei junge Männer

Brutaler Angriff auf Sanitäter in Troisdorf: Zwei junge Männer zu Haftstrafen verurteilt

Für den brutalen Angriff auf einen Rettungssanitäter in Troisdorf haben zwei junge Männer Haftstrafen erhalten. Das Landgericht Bonn verurteilte die 18 und 19 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen von drei beziehungsweise zwei Jahren Haft. Beim 19-Jährigen setzte das Gericht die Strafe zur Bewährung aus, beim mehrfach vorbestraften 18-Jährigen nicht. Ursprünglich waren beide wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Tatverlauf: Sanitäter greift ein und wird brutal attackiert

Die Tat ereignete sich im Juli vergangenen Jahres am Ende einer Schulabschlussfeier in Troisdorf. Als ein Türsteher den beiden jungen Männern den Zutritt zur Stadthalle untersagte, soll der Jüngere ihn beleidigt, mit den Worten »Ich bring dich um« bedroht und mit Kopfnüssen attackiert haben. Ein 40-jähriger Rettungssanitäter griff ein, nahm den Jüngeren in den Schwitzkasten und brachte ihn den Angaben zufolge zu Boden.

Der Ältere nahm demnach Anlauf und trat dem Sanitäter mit voller Wucht ins Gesicht; der 40-Jährige stürzte und blieb regungslos liegen. Der jüngere Angeklagte soll anschließend weiter auf ihn eingetreten haben. Der Rettungssanitäter fiel ins Koma und wurde wegen lebensbedrohlicher Verletzungen mehrere Tage auf der Intensivstation behandelt. Er erlitt unter anderem eine Hirnschädigung mit massivem Gedächtnisverlust. Ob er jemals wieder in seinen Beruf zurückkehren kann, ist derzeit völlig unklar.

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Urteil: Keine Tötungsabsicht nachweisbar

Die Bonner Kammer konnte nach der umfangreichen Beweisaufnahme keine Tötungsabsicht nachweisen. »Sie wollten nicht wirklich, dass er stirbt«, hieß es im Urteil. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten in ihren Plädoyers weiter angenommen, die Angeklagten hätten den Tod des 40-Jährigen billigend in Kauf genommen. Diese Anklage wurde jedoch nicht bestätigt.

Die Angeklagten hatten sich im Prozess für ihr Verhalten entschuldigt. Sie gaben an, sich wegen ihrer starken Alkoholisierung nicht mehr an die Tat erinnern zu können. Die Männer erklärten sich bereit, jeweils 8000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zu zahlen. Das Gericht berücksichtigte diese Zahlungsbereitschaft bei der Strafzumessung.

Der Fall hat in der Region für große Betroffenheit gesorgt und die Diskussion über Gewalt gegen Rettungskräfte neu entfacht. Die Verurteilung zeigt, dass solche Taten schwerwiegende Konsequenzen haben, auch wenn die ursprüngliche Anklage des versuchten Totschlags nicht aufrechterhalten werden konnte.

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