Attacken auf Polizisten in Neubrandenburg: Haftstrafen und saftige Geldbußen verhängt
Attacken auf Polizisten: Haftstrafen in Neubrandenburg

Attacken auf Polizisten in Neubrandenburg: Gerichte verhängen Haft- und Geldstrafen

In Neubrandenburg wurden in jüngster Zeit mehrere Angeklagte wegen Angriffen auf Polizisten verurteilt. Die Fälle reichen von Beleidigungen bis hin zu tätlichen Übergriffen, wobei ein Vorfall besonders schwerwiegend war. Die Urteile spiegeln die zunehmende Problematik von Gewalt gegen Einsatzkräfte wider.

Besonders krasser Fall: Paar aus Friedland zu Bewährungsstrafen verurteilt

Das Amtsgericht Neubrandenburg verurteilte ein stadtbekanntes Paar aus Friedland wegen einer Gewaltattacke auf Polizisten. Die Beamten waren im Dezember 2022 aufgrund von Verdacht auf häusliche Gewalt und Ruhestörung alarmiert worden. In der Wohnung stellte sich heraus, dass das Paar und ein Gast nach einem Umzug übermäßig Alkohol konsumiert hatten.

Die laut schreiende Frau veranlasste die Polizei zum Einsatz. Als die Uniformierten an der Tür standen, versuchte der betrunkene Ehemann, sie am Eintritt zu hindern. Er erklärte, seine Frau reagiere hysterisch bei Polizeikontakt. Der Mann schlug auf einen Beamten ein, woraufhin er zur Eigensicherung gefesselt werden musste.

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Bei dem 47-jährigen Mann wurden später 1,3 Promille, bei der 39-jährigen Frau 1,7 Promille Alkohol im Blut gemessen. Die Frau trat laut Anklage ebenfalls auf einen Beamten und traf ihn am Bein. Ernsthafte Verletzungen traten jedoch nicht auf.

Der Angeklagte wurde wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu acht Monaten Haft verurteilt, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden. Seine Frau erhielt eine dreimonatige Haftstrafe, ebenfalls auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Beleidigungen wie "Bullenschweine" und "Nazis" wurden aufgrund des höheren Strafmaßes für den tätlichen Angriff nicht separat angeklagt, was die jungen Polizisten als Zeugen kritisierten.

Weitere Fälle: Geldstrafen und Therapieauflagen

In anderen Prozessen kamen die Angeklagten mit Geldstrafen davon. Ein 46-jähriger Gerüstbauer, der im Juni 2025 betrunken in Neubrandenburg-Ost sein Fahrrad schob und hinfiel, weigerte sich, seine Personalien preiszugeben. Drei Beamte waren nötig, um ihn festzusetzen. Der Mann drohte laut Zeugenaussage mit Jobverlust für die Polizisten und kam in die Ausnüchterungszelle.

Vor Gericht entschuldigte sich der Neubrandenburger ausdrücklich und erklärte, er habe aufgrund von Streit mit seiner Frau Schnaps getrunken. Er begann eine Therapie gegen Alkoholmissbrauch. Wegen früherer Alkoholstraftaten verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 60 Euro, insgesamt 4800 Euro.

Eine 24-jährige Frau attackierte im August 2025 unter Alkohol- und Drogeneinfluss einen Polizisten in der Südstadt. Sie schlug mehrfach gegen seine Weste und beschimpfte ihn mit Worten wie "Fick dich" und "Verpiss dich". Der Beamte wollte ursprünglich nur ihre Personalien als Zeugin nach einem lauten Streit aufnehmen.

Die zweifache Mutter nutzte den Vorfall, um sich um eine Klinikeinweisung zu bemühen und ihre Alkohol- und Drogenprobleme anzugehen. Richterin Birgit Hensellek verhängte wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 12 Euro, also 1440 Euro. Sie befand, dass noch keine Haftstrafe notwendig sei. Das Urteil wurde von beiden Seiten im Gerichtssaal akzeptiert.

Hintergrund: Steigende Zahlen von Angriffen auf Einsatzkräfte

Attacken gegen Polizisten, Feuerwehrleute oder Rettungskräfte nehmen leider auch in Mecklenburg-Vorpommern zu. Die letzte amtliche Jahresstatistik des Schweriner Innenministeriums für 2024 verzeichnete rund 1100 Fälle, ein Anstieg um knapp neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wer sich in dieser Hinsicht strafbar macht, muss mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren rechnen, wie die Neubrandenburger Prozesse verdeutlichen.

Ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann schnell als Angriff gewertet werden, was zu höheren Strafen führt. Die Urteile in Neubrandenburg unterstreichen die ernsten Konsequenzen solcher Handlungen und dienen als Warnung für potenzielle Täter.

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